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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.06.2012
- 2 U 10/11 -
Extra-Gebühren für Pfändungsschutzkonto unzulässig
Bank darf für Führen eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto kein höheres Entgelt verlangen, als für Girokonten mit ansonsten vergleichbarem Leistungsumfang
Eine Bank darf in ihren Allgemeinen Geschäftsgebühren keine Zusatzgebühren für die Umwandlung eines allgemeinen Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (so genanntes P-Konto) erheben. Dies entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein und gab damit einer entsprechenden Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen eine Direktbank mit Sitz in Schleswig-Holstein statt.
Banken sind seit dem 1. Juli 2011 verpflichtet, auf Antrag des Kontoinhabers ein Girokonto in ein
Bank erhebt für Führung eines Pfändungsschutzkontos monatliche Gebühr von 10,90 Euro
Im zugrunde liegenden Streitfall erhob die beklagte Direktbank ohne eigenes Filialnetz für die Führung eines Girokontos keine
Gegen die Verwendung dieser Klauseln klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände.
Klausel benachteiligt Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht gab der Klage statt und erklärte die beanstandeten Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Direktbank für unwirksam, weil sie den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Bank erfüllt mit Führen eines Pfändungsschutzkontos gesetzliche Pflicht
Die
Fehlende Nutzungsmöglichkeit für bereits ausgegebene EC- oder Maestro-Karten bei Pfändungsschutzkonto stellt unangemessene Benachteiligung des Kunden dar
Die Klausel, nach der die Nutzungsmöglichkeit bereits ausgegebener Karten sofort mit Umwandlung des Girokontos in ein
Klausel zur Bereitstellung eines Dispositionskredits unklar
Das Gericht hat die Klausel, nach der bei einem
Unmögliche Rückumwandlung des Pfändungsschutzkontos in Girokonto benachteiligt Kunden unangemessen
Die Klausel, nach der ein Anspruch auf Rückumwandlung eines Pfändungsschutzkontos in ein Girokonto nicht besteht, stellt eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 293 MDR 2013, 293
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Dokument-Nr. 13700
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