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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 07.12.2015
- 6 U 54/13 und 6 U 43/14 -
GEMA-Gebühren: Stadt Kiel haftet nicht für Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen auf der Kieler Woche
Stadt Kiel ist im urheberrechtlichen Sinne nicht Veranstalterin sämtlicher öffentlicher Musikdarbietungen
Die Landeshauptstadt Kiel haftet nicht für die Nutzung von Urheberrechten bei allen musikalischen Darbietungen während der "Kieler Woche", sondern nur bei den von ihr selbst durchgeführten Musikveranstaltungen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgerichte und wies die Klagen der GEMA gegen die Stadt Kiel auf Zahlung von insgesamt rund 800.000 Euro zurück.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die
Stadt zahlt lediglich Gebühren für von ihr selbst durchgeführte Musikveranstaltungen
Anlässlich der "Kieler Woche" im Jahr 2006 entschied sich die Stadt Kiel, keine weitere Pauschalvereinbarung mit der
Bloßes Zurverfügungstellen einer Veranstaltungsfläche macht Betreffenden noch nicht zum Veranstalter
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2015
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 21970
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