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Sozialgericht Osnabrück, Beschluss vom 17.03.2017
- S 29 AS 49/17 ER -
Hilfebedürftig nach SGB II trotz Miteigentumsanteil an Immobilie und Namensrecht
Jobcenter muss Grundsicherungsleistungen fortzahlen
Auch wenn jemand über einen rechtlich umstrittenen Miteigentumsanteil an einer Immobilie in Nigeria und an einem chinesischen Namensrecht verfügt, so hat der Antragsteller einen vorläufigen Anspruch auf Leistungen aus dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II, "Hartz IV"). Dies hat das Sozialgericht Osnabrück im einstweiligen Rechtsschutzverfahren entschieden.
Im hier zu prüfenden Fall erhielt der Antragsteller vom zuständigen Jobcenter Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II für die Zeit vom 03.06.2016 bis 31.10.2016 als Darlehen. Einen Fortzahlungsantrag lehnte das Jobcenter unter Hinweis auf die fehlende
SG: Keine Möglichkeit in absehbarer Zeit an verwertbares Vermögen zu gelangen
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine
Namensrecht stellt keinen Marktwert dar
Das Gericht hat ferner ausgeführt, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2017
Quelle: Sozialgericht Osnabrück/ ra-online
- Eigentum in Griechenland steht Anspruch auf Grundsicherungsleistungen entgegen
(Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 03.02.2014
[Aktenzeichen: S 9 AS 2274/13ER]) - Hartz IV: Trotz Immobilienvermögen kann Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II bestehen
(Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2012
[Aktenzeichen: L 11 AS 675/10]) - Hartz IV: Mit Nießbrauch belastetes Haus ist kein verwertbares Vermögen
(Bundessozialgericht, Urteil vom 06.12.2007
[Aktenzeichen: B 14/7b AS 46/06 R])
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Dokument-Nr. 24120
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