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Donnerstag, 21. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Miteigentum“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.04.2022
- 8 U 172/20 -

Hälftiger Erwerb eines Grundstücks durch Lebensgemeinschaft zwecks Baus eines Einfamilienhauses begründet nicht zwingend eine GbR

Zweck muss über die Verwirklichung des Beziehung hinausgehen

Erwerben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft je zur Hälfte ein Grundstück, um dort ein Einfamilienhaus zu bauen, in das sie leben wollen, so begründet dies keine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), wenn der Zweck nicht über die Verwirklichung der Beziehung hinausgeht. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft erwarben im Jahr 2017 je zur Hälfte ein Grundstück. Das Paar wollte auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus bauen, um dort gemeinsam zu leben. Die Kosten sollten hälftig aufgeteilt werden. Nachdem die Partnerschaft in die Brüche ging, beanspruchte die Ex-Partnerin von ihrem Ex-Partner vor dem Landgericht Bielefeld die Übertragung seines Miteigentumsanteils gegen Bezahlung. Sie meinte, das Paar hätte einen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit dem Zweck "Bau eines Einfamilienhauses" gegründet. Diese Gesellschaft habe sie gekündigt. Das Landgericht wies... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 18.02.2020
- 2-13 S 140/19 -

Kein Beschluss­anfechtungs­verfahren gegen Beschlüsse von Miteigentümern einer Wohnung über Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung

Kein Vorliegen einer Wohnungs­eigentums­sache nach § 43 WEG

Fassen Miteigentümer einer Wohnung Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, so sind die Beschlüsse nicht mittels eines Beschluss­anfechtungs­verfahrens nach § 46 WEG anfechtbar. In diesem Fall liegt keine Wohnungs­eigentums­sache nach § 43 Nr. 1 oder 4 WEG vor. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer in einer Wohnungseigentumsanlage gelegen Wohnung fassten im April 2019 mehrere Beschlüsse. Einer der Miteigentümer war damit nicht einverstanden und erhob daher einer Beschlussanfechtungsklage.Das Amtsgericht Fürth/Odenwald wies die Beschlussanfechtungsklage ab. Die gefassten Beschlüsse... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.04.2018
- VIII ZR 176/17 -

BGH: Entgeltliche Überlassung von Gemeinschaftsräumen an Miteigentümer stellt grundsätzlich Wohnraummietvertrag dar

Stellung des Miteigentümers als Mieter und Vermieter steht einem wirksamen Mietvertragsschluss nicht entgegen

Überlässt die Mit­eigen­tümer­gemein­schaft einem ihrer Miteigentümer Gemeinschaftsräume zur alleinigen Nutzung gegen Entgelt, so stellt dies grundsätzlich einen Wohnraummietvertrag dar. Dem steht nicht entgegen, dass der Miteigentümer sowohl Mieter als auch Vermieter ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 schlossen die Miteigentümer eines mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks in Berlin mit einer Miteigentümerin und deren Ehemann einen als "Wohnungs-Einheitsmietvertrag" bezeichneten Formularvertrag. Nach diesem Vertrag wurden der Miteigentümerin und dem Ehemann eine Wohnung in dem Haus zur Nutzung überlassen. Für die... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 17.09.2018
- 132 C 9764/17 -

Carport darf nicht ohne Zustimmung der Miteigentümer gebaut werden

Errichtung eines Carports stellt wesentliche Veränderung des Gemeinschafts­grund­stücks dar

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass ein ohne die erforderliche Zustimmung der Miteigentümer errichteter Carport wieder abgerissen werden muss.

Kläger und Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer benachbarter Hausgrundstücke, zwischen denen ein Weg zu drei nebeneinander liegenden Kfz-Stellplätze führt, die zwei rechten für die Beklagten, der linke für die Kläger. Weg und Stellplätze stehen im gemeinsamen Miteigentum. Die eingetragene Grunddienstbarkeit enthält das Recht, die Stellplätze zum Abstellen von... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.01.2019
- VIII ZB 26/17 -

BGH: Übertragung von Mit­eigentums­anteilen an einer Wohnung führt nicht zu einem Vermieterwechsel

Keine direkte oder analoge Anwendung des § 566 Abs. 1 BGB

Gehört eine vermietete Wohnung zwei Eigentümern, so führt die Übertragung des Miteigentums des einen Eigentümers auf den anderen nicht dazu, dass der nunmehrige Alleigentümer alleiniger Vermieter der Wohnung wird. § 566 BGB findet weder direkt noch analog Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Ehepaar Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Eine der dort befindlichen Wohnungen hatten sie an einen Mann vermietet. Nachdem die Ehefrau durch Übertragung des Miteigentumsanteils ihres Ehemanns Alleigentümerin des Hauses wurde, kündigte sie das Mietverhältnis und klagte schließlich auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Der beklagte Mieter meinte,... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.09.2018
- V ZR 138/17 -

BGH: Auch nicht störendem Miteigentümer kann Wohnungseigentum entzogen werden

Miteigentümer kann aber Entziehung abwenden

Auch wenn der Miteigentümer selbst nicht der Störer ist, kann ihm das Wohnungseigentum gemäß § 18 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) entzogen werden. Er kann die endgültige Entziehung aber abwenden, wenn er den Miteigentumsanteil des störenden Miteigentümers erwirbt, den Miteigentümer aus der Wohnanlage entfernt und der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft die Kosten ersetzt, die durch die Durchsetzung der Entziehung entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im September 2015 wurde die Einleitung eines Entziehungsverfahrens gegen ein Ehepaar beschlossen. Das Ehepaar war Eigentümer einer Wohnung in der Anlage. Zu dem Beschluss kam es, weil der Ehemann erheblich die anderen Wohnungseigentümer gestört hatte. Es kam zu Schmierereien im Treppenhaus, Beschimpfungen anderer... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.10.2018
- 8 U 111/18 -

Miteigentümer verliert durch Verkauf des Miteigentumsanteils nicht Vermieterstellung

Keine Anwendung der "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB

Durch den Verkauf seines Miteigentumsanteils verliert ein Miteigentümer nicht seine Vermieterstellung. Die "Kauf bricht nicht Miete"-Regelung des § 566 BGB kommt weder ausdrücklich noch analog zur Anwendung. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar als Eigentümer eines Grundstücks Stellplätze an jemanden vermietet. Im Jahr 2014 übertrug die Ehefrau ihren Miteigentumsanteil an ihren Ehemann. Da der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug geriet, kündigte der Ehemann dem Mieter im August 2017 fristlos. Der Mieter hielt die Kündigung für unwirksam. Seiner Meinung nach hätte die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 14.02.2018
- 484 C 22917/16 WEG -

Errichtung eines Gartenhauses bedarf der Zustimmung der Miteigentümer

Wuchtiges braunes Holzhaus verändert äußeres Erscheinungsbild der Wohnanlage erheblich

In dem Garten einer Wohnanlage darf ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer kein Gartenhaus errichtet werden. Dies entschied das Amtsgericht München und verurteilte eine Wohnungs­eigen­tümerin zur Entfernung des von ihr auf einer Sonder­nutzungs­fläche errichteten Gartenhauses.

Klägerin und Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls sind jeweils Miteigentümer einer Wohnanlage in München-Schwabing West, bei deren Errichtung in allen Gartenanteilen nach drei Seiten offene Lauben aufgestellt waren. Eine Seite der früher auf dem Gartenanteil der Beklagten befindlichen Laube war ebenso wie die Dachbalkenkonstruktion durch Rankbepflanzung vollständig zugewachsen.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 22.08.2017
- 5 WF 62/17 -

Ehegatte verliert mit endgültigem Auszug aus dem im Miteigentum stehenden Haus grundsätzlich Recht zum Zutritt der Immobilie

Zutrittsrecht nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes

Zieht ein Ehegatte anlässlich der Trennung aus dem in seinem Miteigentum stehenden Haus endgültig aus, so verliert er damit grundsätzlich sein Zutrittsrecht. Ein Recht zum Zutritt besteht nur bei Vorliegen eines besonderen Grundes. Ein solcher ist nicht darin zu sehen, dass ein Makler zur Vorbereitung eines vom ausgezogenen Ehegatten betriebenen freihändigen Verkaufs der Immobilie das Grundstück besichtigen muss. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anlässlich der Trennung eines Ehepaares zog die Ehefrau aus dem gemeinsamen Haus aus und überließ es dem Ehemann zur alleinigen Nutzung. Das Haus stand im Eigentum beider Ehegatten. Im Januar 2017 beauftragte die Ehefrau einen Makler mit dem Verkauf der Immobilie und verlangte in diesem Zusammenhang vom Ehemann den Zutritt zum Grundstück... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Heilbronn, Beschluss vom 20.02.2017
- 9 F 2639/16 -

Getrennt lebende Ehegatten müssen Betriebskosten der im beiderseitigen Miteigentum stehenden Eigentumswohnung tragen

Keine gemeinsame Kosten­tragungs­pflicht bei Abzug der Betriebskosten von Wohnvorteil im Rahmen des Trennungsunterhalts

Sind die Ehegatten gemeinsam Miteigentümer einer Eigentumswohnung, so hat sich der Ehegatte, der anlässlich einer Trennung aus der Wohnung zieht, grundsätzlich in Höhe seines Miteigentumanteils an den nicht umlagefähigen Betriebskosten zu beteiligen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Betriebskosten vom Wohnvorteil im Rahmen der Berechnung des Trennungsunterhalts abgezogen wurden. Dies hat das Amtsgericht Heilbronn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 trennte sich ein Ehepaar. Nachdem der Ehemann aus der gemeinsamen Eigentumswohnung ausgezogen war, verblieb die Ehefrau mitsamt der ehelichen Tochter in der Wohnung. Die Ehefrau zahlte in der Folgezeit die nicht umlagefähigen Betriebskosten für die Jahre 2013 bis 2016 in Höhe von insgesamt ca. 2.755 EUR, wobei es sich um Kosten... Lesen Sie mehr