Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: StAZ 79, 238
Zeitschrift: Das Standesamt (StAZ),
Jahrgang: 79, Seite: 238
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
StAZ 79, 238:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom17.01.1979
- IV ZB 39/78 -
Vorname "Aranya" für Sohn: Weibliche inländische und ausländische Vornamen für männliche Kinder unzulässig
Ein männliches Kind darf keinen im Inland oder Ausland gebräuchlichen weiblichen Vornamen erhalten. Nur wenn sich das Geschlecht des Vornamens nicht eindeutig bestimmen lässt und das Kind einen eindeutig geschlechtsbezogen Vornamen erhalten soll, ist die Namensnennung zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle StAZ 79, 238 wird teils auch als „StAZ 79, S. 238“ zitiert.