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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 03.01.2002
- 22 a 23/01 -
Rückenschmerzen: Reisepreisminderung bei zu weichen Betten
25 % Minderung wegen nicht unerheblicher Rückenschmerzen
Im zugrunde liegenden Fall hatten Urlauber einen 14-tägigen Urlaub gebucht. Die Betten des Hotels waren derart weich und durchgelegen, dass die Reisenden nicht ganz unerhebliche Rückenschmerzen aufgrund massiver Verspannungen erlitten.
Arzt bestätigt Verspannungen nach Reise
Ein Arzt hatte nach Beendigung der Reise bei den Reisenden einen Muskelhartspann im Übergang der Nacken- zur Schultermuskulatur sowie eine muskuläre Verspannung im Lendenwirbelbereich diagnostiziert.
Zeugin nahm schmerzstillende Medikamente
Eine unbeteiligte Zeugin sagte vor Gericht aus, dass auch ihre Matratze derart weich und durchlegen war, dass sie jeden Morgen
25 % Reisepreisminderung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.08.2010
Quelle: ra-online, (pt)
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2002, Seite: 389 MDR 2002, 389 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2002, Seite: 702 NJW-RR 2002, 702 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2002, Seite: 767 VersR 2002, 767
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Dokument-Nr. 10066
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