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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.10.2010
- VIII ZR 271/09 -
BGH zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Hilfe bei Kündigung durch gewerblichen Großvermieter
Großvermieter hat keinen Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch Mieter
Einem gewerblichen Großvermieter ist es in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind daher vom Mieter nicht zu erstatten. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist ein Unternehmen der Wohnungswirtschaft, das über eine Vielzahl von Wohnungen verfügt und diese gewerblich vermietet. Die Beklagten, die eine Wohnung von der Klägerin gemietet haben, gerieten mit zwei Monatsmieten in Rückstand. Daraufhin erklärte die Klägerin mit anwaltlichem Schreiben die fristlose
Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zumutbar
Die dagegen gerichtete Revision der Klägerin hatte keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass
Erläuterungen
* - § 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. (…)
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (…)
3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b)in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. (…)
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2010
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 06.04.2009
[Aktenzeichen: 93 C 8201/08 (29)] - Landgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2009
[Aktenzeichen: 2 S 38/09]
Jahrgang: 2011, Seite: 98 DWW 2011, 98 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 1741 GE 2010, 1741 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 7 IMR 2011, 7 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2011, Seite: 151 MDR 2011, 151 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2011, Seite: 7 MietRB 2011, 7 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2011, Seite: 296 NJW 2011, 296 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2011, Seite: 34 NZM 2011, 34 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 740 WuM 2010, 740 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2011, Seite: 201 ZMR 2011, 201
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Dokument-Nr. 10368
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