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Finanzgericht Münster, Urteil vom 18.11.2010
- 3 K 1272/08 G,F -
FG Münster: Keine Gewerbesteuerbefreiung bei Immobilienverpachtung an Alten- und Pflegeheim
Voraussetzungen für Gewerbesteuerbefreiung durch Vermietungstätigkeit nicht gegeben
Für die gewerbliche Verpachtung einer Immobilie an ein Alten- und Pflegeheim findet die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 20 Buchst. c GewStG keine Anwendung, sofern zwischen den Vertragsbeteiligten keine Betriebsaufspaltung besteht. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Die Klägerin ist eine GbR, die eine ihr gehörende Immobilie an eine Schwestergesellschaft vermietete. Die Schwestergesellschaft überließ die Immobilie wiederum entgeltlich an eine weitere Gesellschaft, die auf dem
Betriebsaufspaltung besteht nur zwischen GbR und zwischengeschalteter Schwestergesellschaft, nicht aber zwischen GbR und Betreiberin des Alten- und Pflegeheims
Das Finanzgericht Münster sah die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung der Vermietungstätigkeit der Klägerin als nicht gegeben an. Sie selbst betreibe kein Alten- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2010
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 10768
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