Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Urteil vom 11.05.2007
- 9 C 174/06 -
Mietmangel: Bei Schimmelpilzbildung an mehreren Wänden durch schlechte Bausubstanz ist Mietminderung von 20 % zulässig
Vermieter muss Schimmelpilzbildung aufgrund falschen Heizungs- und Lüftungsverhaltens seitens des Mieters beweisen können
Kommt es in einer Mietwohnung in allen Räumen an den Wänden zu Schimmelpilzbefall, hat der Mieter dann Anspruch auf Mietminderung, wenn der Pilzbefall nicht auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten, sondern auf Baumängel zurückzuführen ist. Dies entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen.
Im zugrunde liegenden Fall teilten
Vermieter: Schimmelpilzbildung ist auf falsches Heizungs- und Lüftungsverhalten zurückzuführen
Der
Klage des Vermieters erfolglos
Nach dem die
Schimmelpilzbildung stellt Mietmangel dar, der zur Minderung berechtigt
Die
Vermieter muss nachweisen, dass nicht Bausubstanz Ursache für Eintritt von Feuchtigkeitsschäden ist
Hinsichtlich der Frage der Verursachung von Feuchtigkeitsschäden treffe zunächst den
Gerichtliches Gutachten belegt Baumängel hinsichtlich Wärmedämmung der Außenwände
Das seitens des Gerichts eingeholte
Mieter ist nicht zur Kompensierung der Baumängel des Vermieters verpflichtet
Dem
Mieter hat Recht auf Mietminderung aus § 536 Abs. 1 BGB
Sofern sich also nicht exakt belegen lässt, dass die
Kein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz für Schimmelpilzbeseitigung
Auch ein Anspruch auf Schadens- oder Aufwendungsersatz hinsichtlich der Schimmelpilzbeseitigung stünde dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.01.2011
Quelle: ra-online (ac)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10820
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10820
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.