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Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.12.2010
- 2 K 870/10.NW -
Mutter mit mangelnden einfachen Deutschkenntnissen zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet
Integrationsverzögerung der Mutter kann zu konkreten Nachteilen für Integration der Kinder führen
Ein Ausländer, der in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert wird, ist verpflichtet an diesem Kurs auch teilzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und wies die Klage einer Ausländerin ab, die sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Integrationskurs gewandt hatte.
Die aus dem Kosovo stammende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebt seit vier Jahren im Rhein-Pfalz-Kreis und ist mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Sie ist
Landkreis verpflichtete Mutter zur Teilnahme an Integrationskurs
Der beklagte Rhein-Pfalz-Kreis verpflichtete die Klägerin – nach Ablauf des Mutterschutzes – zur
Klägerin weist auf zweisprachige Erziehung der Kinder hin und verweigert Teilnahme an Integrationskurs
Die Klägerin hat dagegen mit der Begründung Klage erhoben, dass die Kinder zweisprachig erzogen würden: Sie bringe ihnen die Muttersprache Albanisch bei, die deutsche Sprache lernten sie durch ihren Vater. Sie könne auch nur an einem
Teilnahme an Kurs aufgrund von Kinderbetreuung nicht unzumutbar
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage abgewiesen. Die Richter führen in ihrem Urteil aus, dass die Klägerin besonders integrationsbedürftig sei. Denn sie sei die Hauptbezugsperson für die Kinder und trage Verantwortung für deren Erziehung und künftige Schulausbildung. Ihr bleibe es unbenommen, ihren Kindern weiterhin die Muttersprache beizubringen. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Kein Anspruch auf Einbürgerung nach Ermessen ohne Kenntnisse der deutschen Schriftsprache
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.05.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 8.09]) - BVerwG: Erfordernis einfacher Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug im Einklang mit Grundgesetz und Europarecht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.03.2010
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 8.09]) - Ablehnung der Einbürgerung aufgrund fehlender Deutschkenntnisse zulässig
(Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 05.12.2007
[Aktenzeichen: 11 K 812/07])
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Dokument-Nr. 10907
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