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Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 25.05.2011
- 4 K 6904/10 -
VG Köln: Bürgerbegehren "Rettet den Stadtpark" ist unzulässig
Bürgerbegehren verstößt in mehreren Punkten gegen Gemeindeordnung
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bürgerbegehren "Rettet den Stadtpark" für unzulässig erklärt, da es in mehreren Punkten gegen die Gemeindeordnung verstößt.
Im zugrunde liegenden Fall erklärte der Rat der Stadt Leichlingen bereits im September 2010 das
Eigentliche Ziel des Bürgerbegehrens ist Erhalt des Stadtparks als Erholungsfläche
Nach Auffassung der Richter des Verwaltungsgerichts Köln verstößt das
Bürgerbegehren richtet sich in unzulässiger Weise gegen Änderung der bestehenden und in Aussicht stehenden Bauleitplanung der Stadt
Ferner erwecke das Begehren unzutreffend den Eindruck, dass bei einem Verbleib des Stadtparks im Eigentum der Stadt eine anderweitige Bebauung nicht möglich sei. Auch sei es in
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
- Bürgerbegehren für den Erhalt des Freibades zulässig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 21.02.2006
[Aktenzeichen: 6 K 2147/05.KO]) - Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan zu Recht als unzulässig abgewiesen
(Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.08.2007
[Aktenzeichen: 7 G 1324/07(V)]) - Bürgerbegehren „Rettet die Linden“ unzulässig
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 01.03.2006
[Aktenzeichen: 6 L 125/06.KO])
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Dokument-Nr. 11701
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