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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15.03.2011
- L 3 U 64/06 -
Hessisches LSG: Fußballspiel auf Dienstreise nicht unfallversichert
Versicherungsschutz wirkt nicht „rund um die Uhr“
Bei einer Dienstreise besteht grundsätzlich gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ereignet sich ein Unfall hingegen bei einem Fußballspiel im Rahmen der Dienstreise, so handelt es sich in der Regel nicht um einen versicherten Arbeitsunfall. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall verletzte sich ein Baumarktleiter aus dem Landkreis Kassel bei einem Fußballfreundschaftsspiel am rechten Kniegelenk. Das Fußballspiel fand im Rahmen eines zweitägigen Treffens von Baumarktleitern bei einem Lieferanten statt. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Gewährung einer
Arbeitgeber kann Versicherungsschutz nicht auf Freizeitbeschäftigung erweitern
Das Sozialgericht und das Hessische Landessozialgericht gaben der Berufsgenossenschaft Recht. Der Kläger habe sich zwar auf einer unfallversicherten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2011
Quelle: Hessisches Landessozialgericht/ra-online
- Unfallversicherung: Auf der Dienstreise ist nicht jeder Weg zur Kneipe versichert
(Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 23.06.2006
[Aktenzeichen: S 1 U 1528/04]) - Lehrerin duscht auf Klassenfahrt privat - Kein Arbeitsunfall bei Sturz unter der Dusche
(Bundessozialgericht, Urteil vom 18.11.2008
[Aktenzeichen: B 2 U 31/07 R])
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Dokument-Nr. 11953
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