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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2011
- 4 A 17/08 -
OVG Nordrhein-Westfalen erklärt Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten für europarechtswidrig
Staatliches Monopol im Bereich der Sportwetten verletzt europarechtliche Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit
Untersagungsverfügungen, mit denen die Ordnungsbehörden allein unter Berufung auf das staatliche Sportwettenmonopol (so genannte Oddset-Wetten) gegen private Sportwettbüros vorgegangen sind, sind rechtswidrig, da das Monopol nicht mit dem Europarecht vereinbar ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und gab damit seine bisher in Eilverfahren vertretene Rechtsauffassung auf.
Die zugrunde liegende Entscheidung betrifft die Betreiberin eines privaten Wettbüros in Mönchengladbach, der bereits im Jahr 2006 die Sportwettenvermittlung von der beklagten Stadt Mönchengladbach untersagt worden war.
Bekämpfung der Spielsucht mit Expansion des Glückspielmarktes nicht vereinbar
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verletzt nach den inzwischen vom EuGH und vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellten Maßstäben das staatliche Monopol im Bereich der
Im vorliegenden Fall handelt es sich um die erste Hauptsachentscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu dieser Fragestellung. Beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sind noch zahlreiche gleich gelagerte Fälle aus anderen Städten und Gemeinden des Landes anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 12362
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