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Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 18.10.2011
- 2 K 1431/08 -
VG Dresden: Freistaat Sachsen muss Telefonkosten für Patienten des Maßregelvollzugs senken
Telefongespräche müssen auch im Maßregelvollzug marktgerechten Preisen entsprechen
Der Freistaat Sachsen darf einem Patient des Maßregelvollzugs eines Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie für Telefongespräche keine höheren Preise abrechnen, als sie den Kosten der Deutschen Telekom AG entsprechen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden.
Im zugrunde liegenden Fall wurden den Patienten des Landeskrankenhauses in Arnsdorf 15 Cent für das
Krankenhaus ist nach eigenen Angaben aus unterschiedlichen Gründen auf Erhebung von mindestens 15 Cent pro Telefoneinheit angewiesen
Demgegenüber brachte das den Freistaat Sachsen vertretende Sächsische Staatsministerium des Innern vor, die Klinik sei aufgrund besonderer Bedingungen im Krankenhaus - etwa dem häufigen Patientenwechsel oder der Notwendigkeit einzelne Rufnummern zu sperren - sowie wegen des Unterhalts- und Reparaturaufwands ihrer Telefonanlage darauf angewiesen, mindestens 15 Cent zu erheben.
Entgelt von 15 Cent pro Telefoneinheit liegt außerhalb des rechtlich vorgegebenen Rahmens
In ihrer im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung erfolgten Entscheidung wiesen die Richter des Verwaltungsgerichts Dresden darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorgaben das Leben im
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Dresden/ra-online
- Bundesverfassungsgericht: Gefängniszelle mit offener Toilette verletzt nicht die Menschenwürde
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.11.2007
[Aktenzeichen: 2 BvR 2354/04, 2 BvR 2201/05, 2 BvR 939/07]) - Hessen: Generelles Rauchverbot im Maßregelvollzug unzulässig
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 07.04.2009
[Aktenzeichen: 3 Ws 841/08 und 3 Ws 847/08])
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Dokument-Nr. 12480
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