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Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 29.08.2011
- 1 K 3381/03 -
Hessisches FG zur Schenkungsteuerpflicht bei in Gütertrennung lebender Ehegatten
Verzicht auf Ausgleich von Steuerguthaben und Gewährung zinsloser Darlehen zugunsten des in Gütertrennung lebenden Ehegatten sind schenkungsteuerpflichtig
Eine Schenkung nach dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) liegt vor, wenn ein Ehegatte zu Gunsten des in Gütertrennung lebenden anderen Ehegatten auf den internen Ausgleichsanspruch hinsichtlich verschiedener Guthaben aus der steuerlichen Zusammenveranlagung verzichtet und unverzinsliche Darlehen gewährt. Das entschied das Hessische Finanzgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall klagte eine Frau, die mit ihrem
Schenkung war bei Gewährung zinsfreien Darlehens nicht beabsichtigt
Das Finanzamt sah darin schenkungsteuerpflichtige Vorgänge, weil der
Auch Gewährung zinsloser Darlehen ist schenkungsteuerpflichtig
Das Hessische Finanzgericht ging von steuerpflichtigen Vorgängen aus. Die Klägerin sei durch die Überweisung der Steuererstattungsbeträge auf ihr Konto und durch den Verzicht des Ehemannes auf seine Ausgleichsansprüche bereichert. Gerade in den Jahren, in denen die Kontoverbindung der Klägerin angegeben worden sei, sei es zu außergewöhnlich hohen Steuererstattungen gekommen. Die Vernehmung des Ehemannes in der mündlichen Verhandlung habe zudem ergeben, dass zwischen den Eheleuten zumindest stillschweigend Übereinkunft bestanden habe, dass die Klägerin über jedes einzelne steuerliche Jahresguthaben, das überwiegend auf die wirtschaftliche Tätigkeit des Ehemannes entfalle, verfügen dürfe. Schließlich sei auch die Gewährung der zinslosen
Hinweis:
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und hat nicht für alle
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2011
Quelle: Hessisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 12697
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