wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 09.02.2012
4 K 2394/11 -

Irreführungsverbot: Cordon Bleu muss Käse und Schweineschinken enthalten

In den Verkehr bringen des Produkts wegen irreführender Bezeichnung untersagt

Ein Produkt mit der Bezeichnung „Puten-Formschnitte Cordon Bleu; ... mit Schinken und Käse gefüllt“, das jedoch tatsächlich eine Schmelzkäsezubereitung und Putenschinken enthält, verstößt gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Ein in den Verkehr bringen des Produkts ist daher wegen irreführender Bezeichnung untersagt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart.

Im zugrunde liegenden Fall bot einer Herstellerin von Geflügelfleischerzeugnissen (Klägerin) das Produkt „Puten-Formschnitte Cordon Bleu ;... mit Schinken und Käse gefüllt“ an. Da das Cordon Bleu entgegen der Erwartung des Verbrauchers jedoch statt Käse und Schweineschinken eine Schmelzkäsezubereitung und Putenschinken enthält, wurde der Herstellerin das in den Verkehr bringen des Produkts wegen irreführender Bezeichnung untersagt.

Höherwertige Beschaffenheit der Füllung durch Beschreibung nur vorgespiegelt

Die hiergegen gerichtete Klag blieb jedoch vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart erfolglos. Nach Auffassung des Gerichts verstößt die von der Klägerin gewählte Verkehrsbezeichnung „Puten-Formschnitte Cordon Bleu; Schnitte aus zum Teil fein zerkleinertem Putenfleisch zusammengefügt, mit Schinken und Käse gefüllt, paniert und gegart“ gegen das Irreführungsverbot des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Denn nach allgemeiner Verkehrsauffassung weise die Angabe „Schinken“ auf Schweineschinken hin. Da das Produkt der Klägerin aber keinen Schweineschinken sondern Putenschinken enthalte, sei diese Angabe geeignet, den Verbraucher über die Art und Herkunft des Schinkens zu täuschen. Der Verbraucher erwarte bei „Cordon Bleu“ auch eine Füllung mit Schweineschinken. Auch die Verwendung des Begriffs „Käse“ für die Füllung der Putenschnitte sei irreführend, denn es werde (nur) eine Schmelzkäsezubereitung verwendet und damit bewusst eine höherwertige Beschaffenheit der Füllung vorgespiegelt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Lebensmittelrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 13098 Dokument-Nr. 13098

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13098

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?