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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012
- 10 Ca 3468/11 -
Fluggesellschaften unterliegen im Streit mit Gewerkschaft der Flugsicherung e.V.
Fluggesellschaften haben die als unvermeidbare Folgewirkungen des Arbeitskampfes entstandenen Schäden grundsätzlich hinzunehmen
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat eine vor allem auf Zahlung von insgesamt 32.517,67 Euro nebst Zinsen gerichtete gemeinsame Schadensersatzklage der Deutschen Lufthansa AG, Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, TUIFly GmbH und Germanwings GmbH gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung e.V. (GdF) abgewiesen. Das Schadensersatzverlangen stand in Zusammenhang mit einem Unterstützungsstreik von 22 Fluglotsen im "Tower Stuttgart" am 6. April 2009, der aufgrund eines am gleichen Tage erwirkten Beschlusses des Arbeitsgericht Frankfurt am Main vorzeitig beendet wurde.
Die Fluglotsen wollten mit ihrer Arbeitsniederlegung den ab 3. März 2009 andauernden Arbeitskampf der Mitarbeiter der Verkehrszentrale/Vorfeldkontrolle auf dem Stuttgarter Flughafen unterstützen.
Fluggesellschaften durch Unterstützungsstreik der Fluglotsen nicht im Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzt
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat zur Begründung der Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt, dass die klagenden Fluggesellschaften durch den
Gewerkschaft der Flugsicherung durfte aufgrund der besonderen Umstände von Rechtmäßigkeit der Arbeitskampfmaßnahmen ausgehen
Weiterhin habe die beklagte Gewerkschaft der Flugsicherung jedenfalls nicht schuldhaft gehandelt. Selbst wenn der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2012
Quelle: Arbeitsgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Keine Untersagung eines Unterstützungsstreiks am Flughafen Stuttgart
(Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009
[Aktenzeichen: 2 SaGa 1/09]) - Arbeitsgericht Frankfurt untersagt geplanten Fluglotsenstreik
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2011
[Aktenzeichen: 22 Ga 134/11]) - Arbeitsgericht untersagt Fluglotsenstreik der Gewerkschaft der Flugsicherung
(Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 28.02.2012
[Aktenzeichen: 9 Ga 25/12])
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Dokument-Nr. 13245
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