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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.02.2012
- 5 K 1026/11.KO -
Bundespolizei darf zur Identitätsfeststellung Zugreisende verdachtsunabhängig kontrollieren
Auswahl der Personen darf bei Stichprobenkontrollen allein nach äußerem Erscheinungsbild erfolgen
Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall wurde ein Zugreisender auf einer Bahnstrecke durch zwei uniformierte Beamte der
Kläger hält Maßnahmen der Polizei für rechtswidrig
Im Verlauf eines nachfolgenden Strafverfahrens wegen Beleidigung gegen den Kläger äußerte ein Beamter der
Bundespolizei war aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigung zur Durchsuchung des Rucksackes nach Ausweispapieren berechtigt
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ohne Erfolg. Die Identitätsfeststellung, so die Richter, sei rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblent/ra-online
- Polizeiliche Ingewahrsamnahme: Stundenlanges Festhalten zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen unzulässig
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.03.2011
[Aktenzeichen: 1 BvR 47/05 1 und BvR 142/05]) - VGH: Mitnahme auf das Polizeirevier zur Personenfeststellung trotz Personalausweis rechtswidrig
(Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 1 S 338/10])
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Dokument-Nr. 13246
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