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Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2012
- B 8 SO 30/10 R -
Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe möglich
Sozialamt muss Kosten für Montessori-Therapie für behinderten Grundschüler im Einzelfall übernehmen
Die Montessori-Therapie, die durch gezielte Maßnahmen die Förderung der Gesamtentwicklung der Persönlichkeit eines Kindes zum Ziel hat, um dieses an einer selbstverantwortlichen Bewältigung der täglichen Lebenssituation heranzuführen, kann eine im Einzelfall geeignete und erforderliche Maßnahme sein, um einem geistig behinderten Kind die Schulausbildung zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Dies entschied das Bundessozialgericht.
In dem zugrunde liegenden Verfahren ging es um Leistungen an eine 1998 geborene Klägerin, die zum Zeitpunkt ihrer Einschulung unter einer ausgeprägten rezeptiven und expressiven Sprachentwicklungsverzögerung mit auditiver Gedächtnisschwäche litt.
Sozialhilfeträger lehnt Kostenübernahme für Montessori-Einzeltherapie für mehr als vier Monate ab
Der beklagte Landkreis übernahm als Sozialhilfeträger lediglich für die ersten vier Monate des Grundschulbesuchs die Kosten für eine Stunde Montessori-Einzeltherapie pro Woche, lehnte aber eine darüber hinausgehende
Sozialhilfeträger muss Leistungen, dessen Bedarf nicht tatsächlich durch die Schule gedeckt ist, gewähren
Dieser Auffassung ist das Bundessozialgericht nicht gefolgt. Bei der Montessori-Therapie handelt es sich um eine den Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der
LSG muss klären, ob Montessori-Therapie tatsächlich geeignete und erforderliche Eingliederungshilfe darstellt
Im vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall konnte jedoch nicht endgültig entschieden werden, weil unter anderem ausreichende tatsächliche Feststellungen des Landessozialgerichts dazu fehlten, ob die allgemein vom Landessozialgericht für geeignet erachtete Montessori-Therapie im Einzelfall für die Klägerin auch eine geeignete und erforderliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2012
Quelle: Bundessozialgericht/ra-online
- Überprüfung des Leistungsstands bei Montessori-Schülern nach dem 4. Schuljahr nicht zu beanstanden
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2011
[Aktenzeichen: 1 BvR 759/08 und 1 BvR 733/09]) - Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.10.2007
[Aktenzeichen: BVerwG 5 C 34.06 und 35.06])
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Dokument-Nr. 13300
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