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Amtsgericht Trier, Urteil vom 11.09.2008
- 8 C 53/08 -
Kugelkäferplage und Schimmel im Kinderzimmer berechtigen zu einer Mietminderung von 50 Prozent
Käferplage machte das Leben einer Familie in ihrer Wohnung "unerträglich"
Schimmel im Kinderzimmer und Käfer, die in großer Zahl in der gesamten Wohnung auftauchen, berechtigen den Mieter zur Minderung der Miete um die Hälfte. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall machten
Vermieter: Mieter hat Beseitigung der Plage behindert
Der
Bereits kleiner Schimmelstreifen stellt relevanten Mangel dar
Das Amtsgericht Trier urteilte, dass die
Gesundheitliche Bedenken hinsichtlich der Schädlingsbekämpfung sind nicht als Verhinderung der Maßnahme zu verstehen
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Trier (vt/st)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2008, Seite: 665 WuM 2008, 665
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Dokument-Nr. 13371
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