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Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.10.2005
- 14 K 3313/03 -
Keine Eigenheimzulage bei Ablösung eines Nacherbenrechts an selbstgenutztem Einfamilienhaus
Der 14. Senat des Finanzgerichts Köln hat entschieden, dass eine Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz nicht in Betracht kommt, wenn eine Vorerbin das Nacherbenrecht an einem ererbten Eigenheim ablöst.
Der Senat schloss sich der Auffassung der Klägerin nicht an, dass auch die entgeltliche Befreiung von einer erbrechtlichen Verfügungsbeschränkung durch das Eigenheimzulagengesetz begünstigt sei.
Die Revision wurde zugelassen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des FG Köln vom 15.11.2005
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Dokument-Nr. 1339
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