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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 07.03.2012
- 9 K 180/09 -
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung möglich
Niedersächsisches Finanzgericht gibt Klage auf steuerliche Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus privater Vermietung einer Ferienwohnung statt
Das Niedersächsische Finanzgericht hat einer Klage wegen der steuerlichen Anerkennung von mehrjährigen Verlusten aus der privaten Vermietung einer Ferienwohnung stattgegeben und dabei - entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - die Überschusserzielungsabsicht trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Eigentümer einer 1997 erworbenen
Finanzamt erkennt Verluste mangels Überschusserzielungsabsicht rückwirkend nicht mehr an
Das beklagte Finanzamt hatte zunächst in den Jahren 1997 bis 2005 die erklärten Verluste aus der Vermietung der
FG verneint Zweifel an Überschusserzielungsabsicht wegen Selbstnutzung bei Erreichen ortsüblicher Vermietungstage
Dieser Rechtsauffassung, die auf der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs basiert, ist das Niedersächsische Finanzgericht entgegengetreten. Nach Auffassung des Gerichts besteht jedenfalls dann kein Anlass, an der Überschusserzielungsabsicht eines Wohnungsvermieters zu zweifeln, der seine
Der temporären Überlagerung der unterstellten Überschusserzielungsabsicht durch die vorbehaltene, steuerlich unbeachtliche Selbstnutzung trug das Gericht insoweit Rechnung, als die Gesamtaufwendungen der Kläger zeitanteilig im Verhältnis der vorbehaltenen Selbstnutzungstage zu den Gesamttagen des jeweiligen Streitjahres gekürzt wurden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2012
Quelle: Niedersächsisches Finanzgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 13439
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