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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.04.2012
- 7 K 619/11.KO -
Fernstudium: Verlorengegangene Klausur kann nicht als "bestanden" bewertet werden
Gegenstand der Bewertung können nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein
Eine Klausur, die verloren gegangen ist, kann nicht als bestanden bewertet werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls studiert am Zentrum für Fernstudien und universitäre Weiterbildung der Universität Koblenz-Landau im Fernstudiengang Energiemanagement. Im November 2009 erstellte er eine Klausur, die
Student kann ohne Klausur Besitz erforderlicher Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden
Die Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch keinen Erfolg. Zur Begründung führte das Gericht aus, es könne offenbleiben, ob für das Begehren angesichts der nachgeholten Prüfungsleistung noch ein Rechtsschutzinteresse gegeben sei. Jedenfalls könne die in Verlust geratene Klausur nicht als bestanden bewertet werden. Gegenstand der Bewertung könnten nur tatsächlich und eigenverantwortlich vom Prüfling erbrachte Leistungen sein. Eine fiktive Bewertung sei nicht möglich, auch wenn eine schriftliche Arbeit ohne Verschulden des Prüflings abhandengekommen sei. Durch eine Prüfung werde nämlich der Nachweis einer bestimmten beruflichen oder fachlichen Qualifikation erbracht. Ohne die Klausur könne dem Studenten der Besitz der erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht bestätigt werden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 13473
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