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Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 21.06.2012
- 8 Ca 71/12 -
Kündigungsschutzverfahren gegen Firma Schlecker erfolgreich
Arbeitsgericht Heilbronn erklärt sozialrechtswidrige Kündigung für unwirksam
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat - als erstes Gericht in Baden-Württemberg - über eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter der Firma Anton Schlecker entschieden und die Kündigung einer Verkaufsstellenleiterin wegen einer grob fehlerhaften Sozialauswahl für unwirksam erklärt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist langjährige Leiterin einer Verkaufsstelle der Firma Anton Schlecker und wurde vom Insolvenzverwalter am 28. März 2012 zum 30. Juni 2012 betriebsbedingt gekündigt (erste Kündigungswelle bei der Firma Schlecker, in Baden-Württemberg 629 Kündigungsschutzklagen).
ArbG erklärt Kündigung für unwirksam
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass diese
Vorgenommene Sozialauswahl grob fehlerhaft
Zur Begründung führte das Arbeitsgericht an, dass die vom Beklagten vorgenommene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2012
Quelle: Arbeitsgericht Heilbronn/ra-online
- Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zur fehlerhaften Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2006
[Aktenzeichen: 2 AZR 812/05]) - Kündigung nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit zulässig - Arbeitnehmer wird nicht automatisch unkündbar
(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.09.2009
[Aktenzeichen: 3 Sa 153/09])
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Dokument-Nr. 13712
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