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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sozialauswahl“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2022
- 6 AZR 31/22 -
Berücksichtigung der Rentennähe bei der sozialen Auswahl
Auswahlkriterium „Lebensalter“ kann zum Nachteil des Arbeitnehmers berücksichtigt werden
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat die Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers anhand der in § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG bzw. § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 InsO genannten Kriterien zu erfolgen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine (vorgezogene) Rente wegen Alters abschlagsfrei bezieht. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer rentennah ist, weil er eine solche abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente spätestens innerhalb von zwei Jahren nach dem in Aussicht genommenen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Lediglich eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf insoweit nicht berücksichtigt werden.
Die 1957 geborene Klägerin war seit 1972 bei der Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens schloss der zum Insolvenzverwalter bestellte Beklagte mit dem Betriebsrat einen ersten Interessenausgleich mit Namensliste, der die Kündigung von 61 der 396 beschäftigten Arbeitnehmer vorsah. Als zu kündigende Arbeitnehmerin war die Klägerin in der Namensliste genannt. Mit Schreiben vom 27. März 2020 kündigte der beklagte Insolvenzverwalter das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2020. Die Klägerin hält die Kündigung für unwirksam. Der beklagte Insolvenzverwalter ist der gegenteiligen Ansicht. Die Klägerin sei in ihrer Vergleichsgruppe... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Saarbrücken, Urteil vom 10.09.2012
- 4 Ca 456/12, 4 Ca 530/12, 4 Ca 531/12, 4 Ca 546/12 -
Arbeitsgericht Saarbrücken erklärt Kündigungen von Schlecker-Mitarbeiterinnen für sozial ungerechtfertigt
Vorgenommene Sozialauswahl war grob fehlerhaft
Das Arbeitsgericht Saarbrücken hat die Kündigung mehrerer Mitarbeiterinnen der Firma Anton Schlecker e.K. durch den Insolvenzverwalter aufgrund einer groben Fehlerhaftigkeit der Sozialauswahl für sozial ungerechtfertigt und daher unwirksam erklärt.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls, die langjährig bei dem Insolvenzschuldner, der Firma Anton Schlecker e.K., beschäftigt waren, waren am 28. März 2012 von dem Insolvenzverwalter der Drogeriekette zum 30. Juni 2012 gekündigt worden. Diese Kündigungen gehörten einer ersten Kündigungswelle an, die aufgrund des Entschlusses zur Schließung einzelner Filialen erfolgte.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 04.03.2013
- 11 K 3968/12 -
Kündigung einer schwerbehinderten "Schleckerfrau" unzulässig
Integrationsamt erteilt zu Unrecht erforderliche Zustimmung für Kündigung
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Kündigung einer schwerbehinderten Angestellten der Firma Anton Schlecker e.K. für unzulässig erklärt, da die hierfür erforderliche Zustimmung des Integrationsamtes ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig erfolgte.
Die 1966 geborene, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 schwerbehinderte, Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls war bei der Firma Anton Schlecker e.K. als Bezirksleiterin beschäftigt. Nach dem Sozialgesetzbuch bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Auf Antrag des Insolvenzverwalters... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.07.2012
- 16 Ca 2416/12, 16 Ca 2422/12 und 16 Ca 3035/12 -
Kündigungen der Insolvenzverwalter der Schlecker-Firmen unwirksam
Auskünfte des Insolvenzverwalter über Sozialauswahl nicht ausreichend
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die betriebsbedingten Kündigungen durch die Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma Anton Schlecker und der Firma Anton Schlecker XL GmbH vom 28. März 2012 für unwirksam befunden. Die Entscheidung wurde jeweils darauf gestützt, dass der beklagte Insolvenzverwalter keine hinreichende Auskunft über die Sozialauswahl erteilt hat.
Soll ein Teil der Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden, während der übrige Teil der Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden soll, wie dies zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Kündigungen für die Insolvenzschuldnerin geplant war, hat die Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter gemäß § 1 Abs. 3 KSchG nach sozialen Gesichtspunkten zu erfolgen (Sozialauswahl).... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011
- 2 AZR 42/10 -
Sozialauswahl darf zur Sicherung ausgewogener Altersstrukturen auch innerhalb von Altersgruppen vorgenommen werden
BAG verneint Vorliegen einer Altersdiskriminierung
Nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss der Arbeitgeber bei Kündigungen aus betrieblichen Gründen zwischen den von ihrer Tätigkeit her vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten vornehmen. Eines der dabei zu berücksichtigenden Kriterien ist das Lebensalter. Die Regelung zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer bei Kündigungen zu schützen. Gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG kann die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur auch innerhalb von Altersgruppen - etwa der der 21 bis 30 Jahre alten, der der 31 bis 40 Jahre alten Arbeitnehmer usw. - vorgenommen werden. Das Lebensalter ist dann nur im Rahmen der jeweiligen Gruppe von Bedeutung. Der Altersaufbau der Belegschaft bleibt auf diese Weise weitgehend erhalten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um die Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin, die u.a. die Bildung und den Zuschnitt von Altersgruppen in einer Auswahlrichtlinie von Arbeitgeberin und Betriebsrat gerügt hatte.Das Bundesarbeitsgericht wies - wie schon die Vorinstanzen - die Kündigungsschutzklage ab. Der gesetzliche Regelungskomplex der Sozialauswahl... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 21.06.2012
- 8 Ca 71/12 -
Kündigungsschutzverfahren gegen Firma Schlecker erfolgreich
Arbeitsgericht Heilbronn erklärt sozialrechtswidrige Kündigung für unwirksam
Das Arbeitsgericht Heilbronn hat - als erstes Gericht in Baden-Württemberg - über eine Kündigungsschutzklage gegen den Insolvenzverwalter der Firma Anton Schlecker entschieden und die Kündigung einer Verkaufsstellenleiterin wegen einer grob fehlerhaften Sozialauswahl für unwirksam erklärt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist langjährige Leiterin einer Verkaufsstelle der Firma Anton Schlecker und wurde vom Insolvenzverwalter am 28. März 2012 zum 30. Juni 2012 betriebsbedingt gekündigt (erste Kündigungswelle bei der Firma Schlecker, in Baden-Württemberg 629 Kündigungsschutzklagen).Das Arbeitsgericht Heilbronn hat entschieden, dass diese... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2007
- 2 AZR 304/06 -
BAG: Auch bei betriebsbedingter Änderungskündigung gilt Beweislastumkehr beim Kündigungsschutz
Betriebsbedingte Änderungskündigung und Namensliste
Nicht nur bei betriebsbedingten Beendigungskündigungen, sondern auch bei betriebsbedingten Änderungskündigungen wird, wenn Arbeitgeber und Betriebsrat einen so genannten Interessenausgleich mit Namensliste ausgehandelt haben, zu Gunsten des Arbeitgebers vermutet, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch betriebliche Erfordernisse veranlasst war. Die Sozialauswahl kann in diesen Fällen nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Kündigungsschutzprozess muss regelmäßig der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann es bei Betriebsänderungen (zB Stilllegungen, Verlegungen, grundlegenden Änderungen der Organisation) sein: Vereinbaren in einem solchen Fall Arbeitgeber und Betriebsrat einen sog. Interessenausgleich und bezeichnen darin die zu Kündigenden... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31.05.2007
- 2 AZR 306/06 -
Bundesarbeitsgericht zur Sozialauswahl bei krankheitsbedingten Ausfallzeiten
Gericht stärkt Rechte kranker Mitarbeiter
Bei betriebsbedingten Kündigungen dürfen krankheitsanfälligere Arbeitnehmer gegenüber Arbeitnehmern, die geringere Fehlzeiten haben, nicht benachteiligt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG sind in die soziale Auswahl Arbeitnehmer nicht einzubeziehen, deren Weiterbeschäftigung im berechtigten betrieblichen Interesse liegt. Zur Begründung eines solchen Interesses kann sich der Arbeitgeber nicht allein darauf berufen, der gekündigte Arbeitnehmer sei besonders krankheitsanfällig. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.Die... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.12.2006
- 2 AZR 748/05 -
Sozialauswahl: Mitgliedschaft in Freiwilliger Feuerwehr schützt vor Kündigung
Will der Arbeitgeber wegen des Wegfalls von Arbeitsplätzen eine entsprechende Anzahl von Kündigungen aussprechen, so muss er unter den betroffenen vergleichbaren Arbeitnehmern eine Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Dies gilt nicht, soweit berechtigte betriebliche Interessen der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen. Ein solches betriebliches Interesse kann für eine Gemeinde, die gesetzlich zum Brandschutz verpflichtet ist, darin begründet sein, dass durch die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers dessen jederzeitige Einsatzmöglichkeit in der Freiwilligen Feuerwehr sichergestellt werden soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin war bei der beklagten Gemeinde als Reinigungskraft beschäftigt. Wegen der teilweisen Vergabe der Reinigungsarbeiten an Dienstleistungsunternehmen kündigte die Beklagte mehreren Reinigungskräften, darunter der Klägerin. Diese hat Kündigungsschutzklage erhoben und ua. fehlerhafte Sozialauswahl gerügt, weil die Beklagte eine Reinigungskraft nicht in die Sozialauswahl einbezogen... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.11.2006
- 2 AZR 812/05 -
Bundesarbeitsgericht ändert Rechtsprechung zur fehlerhaften Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung
Domino-Theorie wird aufgegeben
Wenn bei einer betriebsbedingten Kündigung, die zu kündigenden Arbeitnehmer per Punktesystem ermittelt werden und hierbei ein Fehler unterläuft, dann waren bisher die Kündigungen aller gekündigten Arbeitnehmer unwirksam (so genannter Domino-Theorie). Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht nun aufgegeben. Wenn der Arbeitnehmer in Fällen der vorliegenden Art in einem Kündigungsschutzprozess aufzeigen kann, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Rangliste anhand des Punktesystems zur Kündigung angestanden hätte, so ist die Kündigung - entgegen der bisherigen Rechtsprechung - nicht mehr wegen fehlerhafter Sozialauswahl unwirksam.
Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen nicht allen Arbeitnehmern, sondern nur einem Teil der Belegschaft, so muss er eine Auswahl treffen. Bei der Auswahl unter vergleichbaren Arbeitnehmern muss er nach dem Gesetz soziale Gesichtspunkte, nämlich Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung ausreichend berücksichtigen... Lesen Sie mehr
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