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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.09.2012
- 8 A 10236/12.OVG und 8 A 10253/12.OVG -
Stadt darf sichergestellte Häuser nicht verwerten
Versteigerung von Grundstücken stellt massiven Eingriff in grundrechtlich geschütztes Eigentum dar
Eine Stadt darf von ihr sichergestellte Wohnhäuser, die wegen Verstößen gegen die Anforderungen an die Trinkwasserversorgung und an den Brandschutz nicht mehr genutzt werden dürfen, nicht verwerten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Die Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls sind Miteigentümer bzw. Verwalter zweier Häuser in der Mainzer Neustadt. Nachdem mehrere Verfügungen der Bauaufsichtsbehörde zur Beseitigung baulicher Mängel nicht erfüllt worden waren, wurden die Häuser aufgrund polizeirechtlicher Verfügungen vom Oktober 2008 sichergestellt und in Verwahrung genommen. Durch Bescheide vom November 2010 ordnete die
Versteigerung von Grundstücken kommt in der Wirkung einer Enteignung gleich
Die Verwertungsanordnungen könnten entgegen der Auffassung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 157 NZM 2013, 157
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Dokument-Nr. 14181
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