Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht München, Urteil vom 20.04.2012
- 474 C 2793/12 -
Kondenswasserflecken auf Parkettböden rechtfertigen keinen Anspruch auf Mietminderung
Optische Beeinträchtigung stellt unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache dar
Rein optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett nach einer Kondenswasserbildung in der Wohnung rechtfertigen keine Mietminderung, da dieser Mangel nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall stellte ein Münchner Ehepaar Anfang April 2011 fest, dass sich in ihrer Wohnung in beiden Schlafzimmern unterhalb der Balkontüren Feuchtigkeit sammelte und in die erste Parkettreihe eindrang. Dies teilten sie ihrer
Vermieterin verweist auf unzureichendes Heizen seitens der Mieter
Das wollte die
Daraufhin klagten die
Amtsgericht spricht Vermieterin rückständigen Mietzins zu
Die zuständige Richterin wies die Feststellungsklage ab und sprach der
Rein optische Beeinträchtigung rechtfertigt keine Minderung
Bereits nach eigenem Vortrag der Kläger liege derzeit die Beeinträchtigung durch das behauptete Auftreten von Kondenswasser an den Balkontüren der Wohnung darin, dass sich Verfärbungen an den Parkettböden gebildet haben. Diese rein optische Beeinträchtigung rechtfertige eine Minderung nicht, eine erhebliche Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Mietsache liege nicht vor.
Bloße Vermutung hinsichtlich Schimmelbildung ebenfalls nicht ausreichend für Mietminderung
Die bloße Vermutung, dass sich unterhalb des Parketts Schimmel befinde, reiche ebenfalls für eine Minderung nicht aus, solange sich keine konkreten Anhaltspunkte dafür finden lassen.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2012
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Mietern kann auch bei Irrtum über Ursache für Mietmangel und Mietminderung fristlos wegen Mietrückstands gekündigt werden
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.07.2012
[Aktenzeichen: VIII ZR 138/11]) - Höherer Lärmpegel nach Laminatverlegung gibt Mieter kein Minderungsrecht
(Amtsgericht Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2004
[Aktenzeichen: 8 C 240/04])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14262
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14262
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.