wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Gebrauchstauglichkeit“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bremen, Urteil vom 12.03.2015
- 7 S 336/14 -

Abgeschabte Nahtstellen nach kurzer Nutzungszeit: Möbelhaus muss Ledersofa zurücknehmen und Kaufpreis erstatten

Verwendung eines Sofas beschränkt sich nicht allein auf das Sitzen

Das Landgericht Bremen hat ein Möbelhaus dazu verurteilt, ein Ledersofa, das nach nur kurzer Zeit der Nutzung Abschabungen an prägnanten Nahtstellen aufwies, zurückzunehmen und dem Kunden den Kaufpreis zu erstatten. Nach Auslegung des Landgerichts liegt ein Mangel eines Ledersofas unabhängig von dem Material und der Verarbeitung auch dann vor, wenn es nicht nur - wie grundsätzlich gedacht - zum Sitzen sondern auch zum Liegen verwendet wurde.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erwarb im Jahr 2011 in einem Bremer Möbelhaus ein Ledersofa (2-Sitzer) eines Markenherstellers für einen Kaufpreis von ca. 2.300 Euro. Nach einiger Zeit der Nutzung wies das Sofa an einer prägnanten Nahtstelle in der Mitte der Sitzfläche Abschabungen auf. Der Kläger monierte diese bei dem beklagten Möbelhaus und verlangte Ersatz. Da die Parteien, auch unter Einschaltung des Herstellers, vorgerichtlich keine Einigung erzielen konnten, erhob der Kläger Klage vor dem Amtsgericht Bremen.In erster Instanz holte das Amtsgericht ein Gutachten eines Möbelsachverständigen ein. Der Sachverständige... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 28.10.1991
- 2 U 185/90 -

Starke Sonneneinstrahlung in Büroräumen begründet Gebrauchs­beeinträchtigung der Mietsache

Vermieter zu Maßnahmen gegen Hitzentwicklung verpflichtet

Kommt es aufgrund starker Sonneneinstrahlung zu einer unerträglichen Hitze in Büroräumen, so stellt dies eine Gebrauchs­beeinträchtigung und somit einen Mangel der Mietsache dar. Der Vermieter muss daher geeignete Maßnahmen gegen die Hitzentwicklung ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Mieterin von Büroräumen in einem Gewerbekomplex verlangte kurz nach Einzug von ihrer Vermieterin Schutzvorrichtungen gegen die Sonneneinstrahlung anzubringen. Hintergrund dessen war, dass 50 % der angemieteten Räume zur Südseite lagen und es nach Behauptungen der Mieterin aufgrund der Sonneneinstrahlung zu Temperaturen bis zu 35 °C... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2011
- 211 C 19/10 -

Unmittelbar vor dem Waschbecken befindliche Toilette, fehlender Spülkasten sowie fehlende bzw. verschiedenfarbige Fliesen rechtfertigen Mietminderung

Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers war erheblich eingeschränkt

Befindet sich die Toilette unmittelbar vor dem Waschbecken, fehlt der Spülkasten und fehlen Fliesen oder sind sie verschiedenfarbig, ist die Gebrauchs­tauglichkeit des Badezimmers erheblich eingeschränkt. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete, da es aufgrund von Bauarbeiten zu Einschränkungen im Badezimmer kam. So wurde die Toilette im Rahmen von Rohrverlegungsarbeiten unmittelbar vor das Waschbecken versetzt. Zudem wurde der Spülkasten abmontiert, so dass die Mieterin mit einem Wassereimer spülen musste. Außerdem waren einige Fliesen wegen der... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 08.03.1996
- 64 S 357/95 -

Ausbau eines Dachgeschosses berechtigt zur Mietminderung von 33 %

Tauglichkeit der darunter liegenden Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt

Wird ein Dachgeschoss ausgebaut, so ist der Mieter der darunter liegenden Wohnung berechtigt seine Miete um 33 % zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Dachgeschoß eines Wohnhauses ausgebaut. Aus diesem Grund durfte die Mieterin der unter dem Dachgeschoss liegenden Wohnung ihre Miete um 37,21 % mindern. Die Mieterin war jedoch der Meinung, dass ihr ein höheres Minderungsrecht zu stehe und erhob daher Klage gegen den Vermieter.Das Landgericht Berlin entschied gegen die... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2012
- XII ZR 117/10 -

Gewährung von Konkurrenzschutz führt bei Nichtbeachtung zu einem Mietmangel

Verletzung des Konkurrenzschutzes beeinträchtigt Gebrauchs­tauglichkeit

Gewährt der Vermieter im Rahmen eines Gewerberaum­mietvertrags Konkurrenzschutz und verletzt er diesen durch die Vermietung weiterer Räume an einen Konkurrenten, so stellt dies einen Mangel der Mietsache dar. Der beeinträchtigte Mieter kann dann seine Miete mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Im zugrunde liegenden Fall schloss der Kläger mit der Beklagten einen Mietvertrag über Räume zur Nutzung als Arztpraxis. Im Mietvertrag wurde ihm Konkurrenzschutz gewährt. Nachfolgend vermietete der Beklagte weitere Räume des Hauses an einem anderen Arzt zur Nutzung als Arztpraxis. Die Ausrichtungen beider Praxen überschnitten sich. Der Kläger sah darin ein Konkurrenzverhältnis und... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Hamburg, Urteil vom 15.06.2012
- 311 S 92/10 -

Nachbarliches Rauchen auf dem Balkon berechtigt zu einer Mietminderung von 5 %

Gebrauchs­tauglichkeit ist erheblich gemindert

Dringt in die Wohnung wegen Rauchender Nachbarn Zigarettenrauch ein, so sind die beeinträchtigten Mieter zu einer Mietminderung in Höhe von 5 % berechtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hamburg hervor.

In dem zugrunde liegende Fall minderten die Mieter einer Dachgeschoßwohnung ihre Miete wegen rauchender Mitmieter. Die unter den Mietern wohnenden Nachbarn waren starke Raucher und rauchten auf dem Balkon, so dass der Rauch nach oben stieg und durch die geöffneten Fenster in die Wohnung eindrang. Der Vermieter erkannte die Minderung nicht an und verlangte Zahlung der ausstehenden Miete.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2011
- 33 C 2792/11 -

Abbürsten eines Hundes vor der Wohnungstür berechtigt nicht zur Mietminderung

Keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung

Bürstet ein Mieter vor seiner Wohnungstür seinen Hund ab, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung seitens eines anderen Mieters. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter seine Miete um 20 %, da der Nachbar seinen Hund vor der Wohnungstür bürstete und die Haare des Hundes die Gesundheit seiner Tochter störten.Das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied gegen den Mieter. Ein Minderungsrecht bestand nicht. Für den Vermieter gab es keine Möglichkeit auf den anderen Mieter einzuwirken.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 20.04.2012
- 474 C 2793/12 -

Kondenswasserflecken auf Parkettböden rechtfertigen keinen Anspruch auf Mietminderung

Optische Beeinträchtigung stellt unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache dar

Rein optische Beeinträchtigungen wie Verfärbungen am Parkett nach einer Kondenswasserbildung in der Wohnung rechtfertigen keine Mietminderung, da dieser Mangel nur zu einer unerheblichen Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall stellte ein Münchner Ehepaar Anfang April 2011 fest, dass sich in ihrer Wohnung in beiden Schlafzimmern unterhalb der Balkontüren Feuchtigkeit sammelte und in die erste Parkettreihe eindrang. Dies teilten sie ihrer Vermieterin mit. Ab August 2011 minderten sie ihre Miete um 5 Prozent, also um 55,58 Euro, weil sich mittlerweile dunkle Verfärbungen im Parkett gebildet hätten.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
- 213 C 94/10 -

Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung

10 % Mietminderung bei erheblichen Geruchs­belästigungen wegen Gerüchen von Zersetzungs­prozessen von menschlichen Ausscheidungen und organischem Hausmüll

Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Miet­minderungs­anspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine Mietminderung aufgrund von Geruchsbelästigung geltend, welche auf einen Mieter im Stockwerk unter ihnen zurückzuführen war. Aus der betreffenden Wohnung drangen Gerüche, die an sich zersetzendem organischen Müll und menschliche Ausscheidungen erinnerten, wie es ein später eingeholtes Gutachten beschrieb. In ihrer Begründung führten die... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.09.2010
- 12 U 194/09 -

Nicht mehr als 10 Prozent Mietminderung aufgrund fehlender Trinkqualität des Leitungswassers in gemietetem Atelier möglich

Gebrauchs­tauglichkeit der Wohnung durch fehlende Trinkqualität ist nicht so stark eingeschränkt wie bei einem Mietobjekt zur Wohnnutzung

Wird eine Wohnung zum Zwecke der Nutzung als Arbeits-, Lager- und Ausstellungsfläche gemietet, so können bei der Feststellung eines möglichen Mietmangels nicht die selben Kriterien angelegt werden wie bei einem Mietobjekt, das vor allem dem Wohnzweck dienen soll. So ist die Versorgung mit Trinkwasser aus der Leitung und auch die Möglichkeit, die Dusche im Bad uneingeschränkt zu nutzen, für den vertraglich vereinbarten Gebrauch nicht unbedingt notwendig und stellt deshalb einen geringen Mietmangel dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

Im vorliegenden Fall wollte der Mieter von zwei Ateliers Mietminderung erwirken, da in den von ihm gemieteten Räumen das Wasser aus der Leitung keine Trinkwasserqualität aufwies. Hierfür wollte sich der Mieter von der Pflicht der Mietzahlung vollständig befreien lassen.Das Kammergericht Berlin erkannte eine Mietminderung von 10 Prozent aufgrund der fehlenden Trinkwasserqualität... Lesen Sie mehr