Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 11.10.2012
- 3 A 193/11 MD und 3 A 194/11 MD -
Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern durch mehrere Apotheken unzulässig
Arzneimittelsicherheit nur bei Arzneimittelversorgung "aus einer Hand" gewährleistet
Die vertragliche Versorgung eines Krankenhauses mit Arzneimitteln ist nicht über mehrere Apotheken zulässig. Das entschied das Verwaltungsgericht Magdeburg.
In den zugrunde liegenden streitigen Fällen hatte ein Krankenhaus-Unternehmen, das in verschiedenen Bundesländern mehrere Kliniken betreibt, mit einer
Apothekengesetzes lässt keine Aufspaltung der Apothekenverantwortlichkeit auf bloße Teilleistungen zu
Die Klage des Unternehmens hatte vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg keinen Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts ist die Arzneimittelsicherheit nach geltendem Recht nur bei der Arzneimittelversorgung "aus einer Hand" gewährleistet. Die entsprechende Vorschrift des § 14 Abs. 5 des Apothekengesetzes lasse keine Aufspaltung der Apothekenverantwortlichkeit auf bloße Teilleistungen an das jeweilige
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Magdeburg/ra-online
- Arzneimittel-Versorgungsvertrag bei Lieferzeit von zwei bis drei Stunden zum Krankenhaus nicht genehmigungsfähig
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.08.2012
[Aktenzeichen: 3 C 24.11]) - Krankenhausapotheker muss vor Ort sein können
(Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 09.12.2008
[Aktenzeichen: 5 K 169/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14372
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14372
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.