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Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 24.10.2012
- 12 K 713/12, 12 K 793/12 und 12 K 2217/12 -
Keine Anerkennung eines kaufmännischen Berufskollegs als staatlich anerkannte Privatschule
Auf Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz gestützte 2/3-Vorgabe verstößt nicht gegen verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klagen zweier Träger privater beruflicher Schulen gegen das Land Baden-Württemberg auf staatliche Anerkennung ihrer Privatschulen in Stuttgart, Aalen und Böblingen abgewiesen.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollten die Schulträger mit ihren Klagen erreichen, dass ihrem Kaufmännischen Berufskolleg die Eigenschaft einer staatlich anerkannten
Schule beschäftigt nicht ausreichend Lehrkräfte mit erforderlicher Laufbahnprüfung für Lehramt an beruflichen Schulen
Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die staatliche
Kläger sehen in 2/3-Vorgabe Verstoß gegen verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit
Die Kläger sind dagegen der Auffassung, dass diese auf der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz gestützte 2/3-Vorgabe gegen die verfassungsrechtlich garantierte Privatschulfreiheit verstoße. Ihnen sei es faktisch unmöglich, im geforderten 2/3-Umfang
VG: 2/3-Vorgabe für Privatschule verfassungskonform
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart jedoch ohne Erfolg. Nach Auffassung des Gerichts hätten die Kläger keinen Anspruch auf Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Stuttgart/ra-online
- Fehlende schlüssige und tragfähige Konzepte – OVG Bremen lehnt Genehmigung für Privatschulen ab
(Oberverwaltungsgericht Bremen, Urteil vom 24.04.2012
[Aktenzeichen: 2 A 271/10 und 2 A 267/10 (Urteil v. 06.06.2012)]) - VG Stuttgart: Keine Genehmigung einer Privatschule wegen zu hohen Schulgeldes
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.02.2010
[Aktenzeichen: 13 K 3238/09])
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Dokument-Nr. 14460
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