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Landgericht Berlin, Urteil vom 22.06.1983
- 63 a S 69/83 -
Nichtregulierbarkeit der Heizung begründet kein Recht zur Mietminderung
Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt
Die Nichtregulierbarkeit einer Heizung stellt nur eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch dar. Ein Recht zur Mietminderung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Mieter einer Wohnung minderte seine Miete, da die
Kein Recht zur Minderung wegen fehlenden Mangels
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Der Mieter habe kein Recht auf Minderung des Mietzinses zugestanden. Ein Mangel habe nicht vorgelegen. Vielmehr stelle die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1983, 919/rb)
- Mietminderung bei eingeschränkter Möglichkeit der Raumtemperaturregulierung
(Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.03.2009
[Aktenzeichen: 307 S 130/08]) - Unerhebliche Minderung des vertragsgemäßen Gebrauchs einer Mietsache berechtigt nicht zur Mietminderung
(Landgericht Berlin, Urteil vom 20.11.1980
[Aktenzeichen: 61 S 200/80])
Jahrgang: 1983, Seite: 919 GE 1983, 919
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Dokument-Nr. 14580
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