wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 27. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.11.2012
1 A 182/12 -

Studentenwerksbeiträge für Studierende in Lingen gerechtfertigt

Verwaltungsgericht Osnabrück lehnt Klage eines Studenten gegen Erhebung von Studentenwerksbeiträgen an dem Studentenwerk Osnabrück ab

Bei der Erhebung der Studentenwerksbeiträge darf das Angebot nicht in einem groben Missverhältnis zur Beitragshöhe stehen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Osnabrück.

In dem zugrunde liegenden Fall führte das Studentenwerk Osnabrück für die Studierenden der Hochschule Osnabrück am Standort Lingen zum Wintersemester 2012/2013 Studentenwerksbeiträge ein. Zuvor waren solche Beiträge nicht erhoben worden, weil in Lingen keine Einrichtungen des Studentenwerks existierten. Das Studentenwerk hat dort jedoch in der ersten Hälfte des Jahres eine Studentenwohnanlage eröffnet und bietet inzwischen vor Ort eine Beratung zur Studienfinanzierung sowie eine psycho-soziale Beratung an. Eine Mensa befindet sich im Bau und soll den Studenten im nächsten Jahr zur Verfügung stehen.

Angebot darf nicht im Missverhältnis zur Beitragshöhe stehen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage eines Mitgliedes des "Allgemeinen Studierenden Ausschusses" (AStA) der Hochschule Osnabrück gegen die Erhebung eines Studentenwerksbeitrages abgewiesen. Das Gericht begründete dies im Wesentlichen damit, dass es nicht erforderlich sei, dass das Studentenwerk sämtliche seiner Dienstleistungen an einem Standort vorhalte, um Beiträge erheben zu dürfen. Vielmehr sei entscheidend, dass das Angebot am Standort Lingen nicht in einem groben Missverhältnis zur Beitragshöhe stehe. Ein solches Missverhältnis bestehe auf Grund der Wohn- und Beratungsangebote jedoch nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Osnabrück/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14639 Dokument-Nr. 14639

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14639

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?