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Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.11.2012
- 4b O 141/12 -
Puddingstreit: "Flecki"-Pudding von Aldi ist nicht patentverletzend
Gravierende Unterschiede bei der Produktion von "Flecki" und "Paula" sprechen gegen Patentverstoß
Weder der Pudding "Flecki" noch seine Herstellung sind patentverletzend. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf. Bereits am 1. März 2012 hatte das Landgericht Düsseldorf eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts verneint.
In dem zugrunde liegenden Fall führte die Antragstellerin unter der Marke "Dr. Oetker" in den vergangenen Jahren den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" ein, bei dem die beiden Puddingsorten in Form von
Unterschiede in technischen Abläufen zur Erzeugung der charakteristischen Flecken in der Puddingcreme
Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits Zweifel, ob das Verfahren, nach dem "Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.11.2012
Quelle: Landgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 14663
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