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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.12.2012
- 4 LB 11/12 -
Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen
Bürger hat datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch
Das Finanzamt darf einem Steuerpflichtigen die Einsichtnahme in die Akten zur eigenen steuerlichen Veranlagung nicht mit der Begründung verweigern, dass dadurch eine Amtshaftungsklage vorbereitet werden soll. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden.
Im konkreten Fall hatte ein Bürger, der dem
Kläger hat Anspruch auf Akteneinsicht aus dem Informationszugangsgesetz
Dem sind die Richter des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein nicht gefolgt. Der Kläger habe einen Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein/ra-online
Jahrgang: 2013, Seite: 290 ZD 2013, 290
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Dokument-Nr. 14815
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