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Arbeitsgericht Bielefeld, Urteil
- 6 Ca 1043/11 -
Beendigung eines Profispielervertrages wegen Abstiegs aus der 2. Bundesliga unzulässig
Die Übertragung des Beschäftigungsrisikos auf den Arbeitnehmer stellt eine unzulässige auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag dar
Der Abstieg eines Fußballvereins aus der 2. Bundesliga ist als betriebsbedingter Grund anzusehen und rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses eines Lizenzfußballspielers. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 29-jährige klagende Arbeitnehmer war seit Juli 2010 als Lizenzfußballspieler bei dem beklagten Verein (Arminia Bielefeld) angestellt. Er spielte für die 1. Herrenmannschaft in der 2. Fußballbundesliga. Der
Beschäftigungsrisiko wurde Kläger aufgezwungen
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, die vertragliche Vereinbarung, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall des Abstiegs aus der 2. Fußballbundesliga vorsehe, sei unwirksam. Es handele sich um eine unzulässige auflösende Bedingung, die das
Kein wichtiger Kündigungsgrund vorhanden
Das Arbeitsgericht war überdies der Auffassung, die fristlosen Kündigungen seien unwirksam. Die Kündigung mit Schreiben von September 2011 sei dem Kläger gegenüber nicht wirksam geworden, da sie an dessen alte Adresse zugestellt worden sei. Für die Kündigung mit Schreiben vom Mai 2011 fehle es an einem wichtigen Grund. Der
Der beklagte Verein hat gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung eingelegt, über die das Landesarbeitsgericht Hamm am 22. Januar 2013 verhandeln wird.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Hamm/ra-online
- Landesarbeitsgericht Hamm, Entscheidung vom 22.01.2013
[Aktenzeichen: 14 Sa 737/12]
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Dokument-Nr. 15039
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