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Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2011
- 50 C 3305/11 -
Mietkaution: Kautionsrückzahlungsanspruch der Schlusserben
Vermieter zur Rückzahlung der Kaution aufgrund Beendigung des Mietverhältnisses verpflichtet
Stirbt einer der Mitmieter einer Wohnung, so tritt der überlebende Mieter allein in den Mietvertrag. Er erhält daher auch den Kautionsrückzahlungsanspruch. Stirbt dieser nun auch, so können dessen Erben den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall schloss ein Ehepaar im Jahr 1998 einen Mietvertrag über eine Wohnung ab und zahlte eine Mietkaution. Nachdem die Ehefrau im Jahr 2009 verstarb, bewohnte der Ehemann die Wohnung weiter. Im Jahr 2010 verstarb dieser auch. Daraufhin beendeten die Söhne, als
Anspruch auf Kautionsrückzahlung bestand
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der
Erben waren anspruchsberechtigt
Ob sie zugleich
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2013
Quelle: Amstgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Investition der Mietsicherheit in Aktien: Mieter steht Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.07.2022
[Aktenzeichen: 203 C 199/21]) - Investition der Mietsicherheit in Aktien: Mieter steht Anspruch auf Herausgabe der Aktien zu
(Amtsgericht Köln, Urteil vom 19.07.2022
[Aktenzeichen: 203 C 199/21])
Jahrgang: 2012, Seite: 269 ZMR 2012, 269
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Dokument-Nr. 16161
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