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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 03.05.2013
- 12 C 384/12 -
Hausfassade: Keine Mietminderung bei Efeubewuchs und nistenden Vögeln
Keine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit
Ist ein Wohnhaus mit Efeu bewachsen und kommt es deshalb wegen dort nistender Vögel und Ungeziefer zu Lärmbelästigung und Schmutz, so kann der Mieter nicht die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall war die Fassade eines Hauses mit
Vermieter klagt auf Nachzahlung der geminderten Miete
Der Vermieter klagte vor dem Amtsgericht Köpenick auf Zahlung der vom Mieter einbehaltenen Miete. Das Amtsgericht Köpenick gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter zur Zahlung der restlichen Miete (hier: 12 Monate x 40,- Euro = 480,- Euro).
Amtsgericht Köpenick kann keinen Mietminderungsgrund erkennen
Das Amtsgericht konnte keinen zu einer
Zimmer sind hell - Keine wesentliche Lichteinschränkung durch den Efeu
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.07.2013
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (zt/WuM 2013, 422/pt)
Jahrgang: 2013, Seite: 751 GE 2013, 751 | Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 365 IMR 2013, 365 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2013, Seite: 422 WuM 2013, 422
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Dokument-Nr. 16177
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