wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tierlärm“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 27.09.2016
- 72 C 2081/16 -

Recht zur Mietminderung von 10 % aufgrund Lärms durch im Dachgeschoss lebende Marder

Mietmangel aufgrund erheblicher Störung der Nachtruhe

Kommt es aufgrund von im Dachgeschoss lebenden Mardern zu einer erheblichen Störung der Nachtruhe, so stellt dies einen Mietmangel dar. Der Mieter kann in diesem Fall seine Miete um 10 % mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Augsburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Wohnung ihre Miete. Hintergrund dessen war, dass im über der Wohnung liegenden Dachgeschoss Marder hausten und von diesen in der Zeit von 22 bis 6 Uhr erheblicher Lärm in Form von Schreien und Kratzen ausging. Der Dachboden war mit einem Fehlboden versehen, so dass die Geräusche in der Wohnung deutlich wahrnehmbar waren. Der Vermieter akzeptierte die Mietminderung nicht und erhob daher Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Augsburg entschied gegen den Vermieter. Diesem stehe kein Anspruch auf Zahlung der rückständigen Miete zu, da die Mieterin zu Recht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 03.05.2013
- 12 C 384/12 -

Hausfassade: Keine Mietminderung bei Efeubewuchs und nistenden Vögeln

Keine erhebliche Minderung der Gebrauchs­tauglichkeit

Ist ein Wohnhaus mit Efeu bewachsen und kommt es deshalb wegen dort nistender Vögel und Ungeziefer zu Lärmbelästigung und Schmutz, so kann der Mieter nicht die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Köpenick entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall war die Fassade eines Hauses mit Efeu bewachsen. Der Efeubewuchs befand sich auch zwischen dem Küchen- und Schlafzimmerfenster eines Mieters. Teils stand der Efeu auch etwas von der Fassade ab und bot hierdurch Vögeln die Möglichkeit im Efeu zu nisten. Auch dort, wo das Küchenfenster etwas vor das Schlafzimmerfenster vorsprang, hatte sich der Efeu Raum gebahnt.... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 03.03.1989
- 30 O 1123/87 -

Lärm durch Hahnengeschrei: Besitzer muss Lärmstörungen verhindern

Besondere Lästigkeit des Krähens aufgrund seiner Plötzlichkeit sowie Tonalität und Modalität

Geht von einem Hahn aufgrund seines Geschreis eine wesentliche Lärmbelästigung aus, so muss der Besitzer durch geeignete Maßnahmen die Lärmstörung verhindern. Die besondere Lästigkeit des Krähens ergibt sich aus der Plötzlichkeit sowie der Tonalität und Modalität des Geräuschs. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Grundstückseigentümer die Belästigungen durch den nachbarlichen Hahn "Blasi" nicht mehr hinnehmen. Dieser krähte tagsüber so laut und so oft, dass sich der Grundstückseigentümer auf seiner 8-10 Meter entfernten Terrasse nicht mehr wohl fühlte. Er verlangte daher die Beseitigung des Hahns.Das Landgericht München... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht München I, Urteil vom 23.12.1986
- 23 O 14452/86 -

Nachbar muss Hahnenkrähen in der Nacht und Komposthaufen an der Grenze nicht dulden

Kein genereller Anspruch auf Unterlassung der Hahnenhaltung gegen den Eigentümer des Nachbargrundstücks

Kräht ein Hahn in einem Wohngebiet, das ursprünglich landwirtschaftlich genutzt wurde, so muss dieses von den Bewohnern als ortsüblich hingenommen werden. Auch Umgebungsgeräusche spielen eine Rolle, wenn es um die Frage geht, ob die Geräusche eines Tieres als unzumutbare Lärmbelästigung gewertet werden. Außerdem muss ein Komposthaufen an der Grenze nicht geduldet werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor.

Im vorliegenden Fall klagte der Bewohner eines Hauses gegen seinen Nachbarn, der in seinem Garten vier Hühner und einen Hahn hielt. Das regelmäßige Krähen des Tieres empfand der Mann als so störend, dass er die Unterlassung der Hahnenhaltung oder die schalldichte Verwahrung verlangte. Der Kläger trug vor, dass die Benutzung des Gartens zu Erholungszwecken seit Anschaffung des Hahns... Lesen Sie mehr

Landgericht Kleve, Urteil vom 17.01.1989
- 6 S 311/88 -

Weckruf eines Hahns um 3.00 Uhr morgens ist in ländlichem Gebiet ortsüblich und muss deshalb hingenommen werden

Anspruch auf Unterlassung gegen Tierlärm besteht in ländlichen Gebieten in der Regel nicht

Nutztierhaltung ist in ländlichem Gebiet üblich und muss deshalb von den Bewohnern hingenommen werden. Auch gegen Geräusche in der Nacht besteht kein Unterlassungsanspruch. Gegenmaßnahmen, die Tierlärm unterbinden könnten, wie beispielsweise ein schalldichter Hühnerstall, würden die Nutztierhaltung finanziell unrentabel machen und damit die Nutztierhaltung auf dem Land erheblich erschweren. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Kleve hervor.

Im vorliegenden Fall klagte die Besitzerin eines Grundstücks gegen ihre Nachbarin, welche einen Hahn auf ihrem Grundstück hielt, der bereits um 3.00 Uhr morgens zu krähen begann und damit die Nachtruhe der Klägerin störte. Sie forderte die Unterlassung des störenden Hahnenkrähens.Nach Auffassung des Landgerichts Kleve hatte die Klägerin kein Recht auf Unterlassung... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 22.12.2008
- 4 K 2341/08 -

Hahn darf auch sonn- und feiertags draußen krähen

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat dem Eilantrag von Haltern eines Hahns teilweise stattgegeben. Diesen war von der Gemeinde Efringen-Kirchen unter Androhung von Zwangsgeld aufgegeben worden, ihren Hahn werktags von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 19.00 Uhr bis 8.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags in einem artgerechten, schallisolierten Stall zu halten. Nachbarn hatten sich darüber beschwert, dass der Hahn frühmorgens noch bei Dunkelheit und bis in die späten Abendstunden nach 19.00 Uhr andauernd laut und durchdringend krähe.

Das Verwaltungsgericht hat die Ordnungsverfügung der Gemeinde teilweise vorläufig außer Kraft gesetzt. Vorläufig darf sich der Hahn jetzt werktags auch von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie sonn- und feiertags auch von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Freien aufhalten und dort krähen. Die Nächte und die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen muss er in einem... Lesen Sie mehr