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Amtsgericht Darmstadt, Urteil vom 17.01.1979
- 37 C 2894/78 -
Mietminderung von 10 % wegen Wandfeuchtigkeit und Schimmelbefall
Durch Mieter verursachte andere Feuchtigkeitsschäden schließen Minderungsrecht nicht aus
Kommt es aufgrund von technischen Mängeln des Hauses zu Feuchtigkeitsschäden in der Wohnung, so kann der Mieter seine Miete mindern. Dass weitere Feuchtigkeitsschäden unter Umständen von den Mietern verursacht wurden, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Amtsgericht Darmstadt entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Darmstadt entschied gegen die Vermieterin. Ein Anspruch auf Zahlung der rückständigen
Zweifel an Privatgutachten bestand
Zudem zweifelte das Amtsgericht die Richtigkeit des von der Vermieterin vorgelegten Privatgutachtens an. Denn seiner Ansicht nach habe das Gutachten in der Ursachenanalyse der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2013
Quelle: Amtsgericht Darmstadt, ra-online (zt/WuM 1980, 129/rb)
Jahrgang: 1980, Seite: 129 WuM 1980, 129
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Dokument-Nr. 16411
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