wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 26. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.02.2013
14 U 1810/12 -

Google-AdWords-Werbung "VorratsGmbH ab 1450 €" ist irreführend und daher wettbewerbswidrig

Wettbewerbsverstoß begründet Unterlassungs­anspruch

Wird im Rahmen einer AdWords-Anzeige bei Google mit dem Slogan "VorratsGmbH ab 1450 €" geworben, stellt dies eine Irreführung dar und ist daher wettbewerbswidrig. Ein solcher Wettbewerbsverstoß begründet einen Unterlassungs­anspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer AdWords-Werbung bei Google. Die Anzeige lautete: "VorratsGmbH ab 1450 €". Es bestand Streit darüber, ob diese Anzeige mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Irreführende Werbung lag vor

Das Oberlandesgericht Dresden stellte fest, dass die Werbung irreführend nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG war. Denn sie habe fälschlich suggeriert, dass man eine mit vollem Stammkapital ausgestattete eintragungsfähige GmbH mit nur 1.450 € erwerben könne. Dass tatsächlich noch das Stammkapital von 25.000 € aufzubringen ist, sei den an den angesprochenen Personen, die zur Gründung einer Gesellschaft professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, jedoch nicht von vornherein klar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Wettbewerbsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 594
MMR 2013, 594

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16446 Dokument-Nr. 16446

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16446

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?