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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 24.06.2013
- 3 K 1111/12.KO -
Bestehende Umsatzsteuerpflicht für Feuerstättenbescheide
Steuerpflicht entfällt nicht allein deswegen, weil Umsatz aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung ausgeführt wird
Ein Hauseigentümer muss zusätzlich zur Gebühr für einen vom Bezirksschornsteinfegermeister ausgestellten Feuerstättenbescheid auch die hierauf entfallende Umsatzsteuer zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der
Unterscheidung zwischen hoheitlichen und anderen Tätigkeiten nicht dem Gesetz zu entnehmen
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Nach § 25 des 2011 noch geltenden Schornsteinfegergesetzes sei den Gebühren die nach dem Umsatzsteuergesetz auf die Tätigkeit entfallende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.08.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
- Umsatzsteuerpflicht trotz Weiterleitung auf Internetseite eines anderen Unternehmers
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 15.05.2012
[Aktenzeichen: XI R 16/10]) - Umsatzsteuerpflicht für Privatverkäufe bei eBay: Verkaufen über "eBay" kann umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit sein
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.04.2012
[Aktenzeichen: V R 2/11])
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Dokument-Nr. 16448
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