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Bundesfinanzhof, Urteil vom 09.07.2013
- IX R 43/11 -
BFH zu den Anschaffungskosten bei unentgeltlichem Erwerb
Anschaffungsnebenkosten erhöhen die Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzung
Kosten für die Auseinandersetzung eines Nachlasses können bei zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstücken zu Anschaffungsnebenkosten führen, die im Rahmen von Absetzungen für Abnutzung (AfA) abziehbar sind. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und ihr Bruder hatten von ihren Eltern mehrere Grundstücke geerbt. Den
Kosten für die Auseinandersetzung des Nachlasses als Anschaffungskosten abziehbar
Der Bundesfinanzhof hat die Rechtsauffassung des Finanzgericht bestätigt und die gegenteilige Rechtsansicht der Finanzverwaltung verworfen. Die Kosten für die Auseinandersetzung des Nachlasses dienten dem Erwerb des Alleineigentums an dem Vermietungsobjekt. Sie seien deshalb wie bei einem teilentgeltlichen Erwerb in voller Höhe als
AfA gilt nur für abnutzbare Wirtschaftsgüter
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 16800
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