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Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.09.2013
- M 18 K 13.2256 -
30-Minuten-Fahrt zur Kindertageseinrichtung von Wohnung oder Arbeitsplatz für Eltern zumutbar
VG München weist Klage auf Zuweisung eines Platzes in Kindertageseinrichtung ab
Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines knapp 13 Monate alten Kindes auf Zuweisung eines Platzes in einer städtischen bzw. freigemeinnützigen Kindertageseinrichtung abgewiesen und erläutert, dass ein Platz in einer Kindertageseinrichtung, der innerhalb von einer halben Stunde von der Wohnung und dem Arbeitsplatz der Eltern erreicht werden kann, zumutbar ist.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die beklagte Landeshauptstadt München für ein knapp 13 Monate altes Kind Betreuungsplätze in freigemeinnützigen Kindertagesstätten angeboten, die dieselben Gebühren wie die städtischen Kindertagesstätten erheben. Diese Einrichtungen sind von der elterlichen Wohnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln jeweils in ca. einer halben Stunde erreichbar. Der Weg von diesen Tagesstätten bis zum Arbeitsplatz der
Zeitlicher Aufwand kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden und ist daher zumutbar
Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und erachtete diesen zeitlichen Aufwand im konkreten Einzelfall als zumutbar, sodass der Anspruch auf Förderung in einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 16808
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