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Amtsgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.11.2002
- 92 C 546/02-34 -
Tagesmuttertätigkeit einer Mieterin: Fünfminütiges Parken auf Mietergrundstück zum Abholen und Bringen der Kinder zulässig
Parkvorgänge rechtfertigen keine Kündigung des Mietverhältnisses
Übt die Mieterin einer Wohnung eine Tagesmuttertätigkeit aus und kommt es aufgrund des Parkens der Eltern auf dem Mietergrundstück zu einer Behinderung der anderen Mieter, so rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Mietverhältnisses, solang die Parkzeit nicht fünf Minuten überschreitet. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Wiesbaden hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung betreute mit Einverständnis des Vermieters in der Wohnung Kinder als
Kündigung war unwirksam
Das Amtsgericht Wiesbaden hielt die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2013
Quelle: Amtsgericht Wiesbaden, ra-online (zt/WuM 2003, 88/rb)
Jahrgang: 2003, Seite: 88 WuM 2003, 88
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Dokument-Nr. 16830
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