wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 15.08.2013
621 F 1447/13 -

Amtsgericht Hannover versagt Verfahrens­kosten­hilfe wegen unvollständiger Angaben zur Erwerbstätigkeit

Erwerbsunfähigkeit eines unterhalts­pflichtigen Vaters nicht schlüssig dargelegt

Das Amtsgericht Hannover hat einem Vater Verfahrens­kosten­hilfe verweigert, der seine Unterhaltsschuld für seinen 2006 geborenen Sohn auf Null reduzieren wollte, dabei aber unvollständige Angaben zu seinen Erwerbstätigkeiten machte.

Der Vater des zugrunde liegenden Verfahrens schuldete seinem Sohn aufgrund eines Unterhaltstitels 114 % des Regelbetrages, 380,76 Euro. Zunächst berief er sich auf eine Erwerbsunfähigkeit, die mit Gutachten am 11. September 2008 festgestellt worden war. Der Vater bezog monatlich 679,64 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente, daneben betrieb er ein Fliesenlegergewerbe. Im Jahr 2011 erzielte er durch dieses Gewerbe monatlich 1.602 Euro, von Januar bis Juli 2012 monatlich mindestens 1.074 Euro. Zum Jahreswechsel 2012/2013 wurde ein stationärer Krankenhausaufenthalt erforderlich, was der Vater zum Anlass nahm, sein Gewerbe aufzugeben, da er angeblich psychisch labil sei.

Anwalt des Kindes beobachtet Gewerbetätigkeit des Vaters

Durch eine zufällige Beobachtung des Anwaltes des Kindes stellte sich heraus, dass der Kindesvater am 11. April 2013 in Hannover mit Baumaßnahmen beschäftigt war. Der Vater räumte nun ein, er habe sein Gewerbe kurzfristig wieder angemeldet. Die Anmeldung erfolgte am 15. April, die erneute Gewerbeabmeldung am 21. Mai 2013.

Verhalten des Vaters lässt keine Rückschlüsse auf Erwerbsunfähigkeit zu

Das Amtsgericht Hannover hat dem Antragsteller nicht geglaubt, dass er nicht leistungsfähig ist. Das prozessuale Verhalten lasse nicht den Rückschluss zu, dass er erwerbsunfähig ist. Die Vortragsweise habe gezeigt, dass der Vater nicht umfassend aufrichtig vorträgt. Da er gegenüber einem minderjährigen Kind gesteigert unterhaltpflichtig ist, müsse er im Einzelnen darlegen, warum er trotz festgestellter Erwerbsunfähigkeit ein Gewerbe betreiben konnte. Auch die Umstände seiner angeblich jetzt wieder vorliegenden Erwerbsunfähigkeit müsse er umfassend darlegen und beweisen. Dieses ist nicht erfolgt, zumal in der Vergangenheit auch Unterstützung in bar gezahlt wurde, wobei es für das Gericht nicht nachvollziehbar war, woher diese Barmittel genommen wurden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17106 Dokument-Nr. 17106

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil17106

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?