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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.11.2013
- BVerwG 10 C 27.12 -
Rücknahme einer Flüchtlingsanerkennung bei grober Täuschung zulässig
Urteilsmissbrauch macht Rücknahme auch bei einer auf rechtskräftigem Verpflichtungsurteil beruhenden Flüchtlingsanerkennung möglich
Auch eine auf einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung beruhende Flüchtlingsanerkennung kann vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - zurückgenommen werden, wenn das Gericht über zentrale Elemente des Flüchtlingsschicksals getäuscht worden ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger, eine Mutter und ihre beiden Söhne, stellten 1998 unter falschen Namen Asylanträge. Dabei behaupteten sie wahrheitswidrig, sie seien syrisch-orthodoxe Christen aus der Türkei und dort verfolgt worden. Das Bundesamt lehnte die Asylanträge ab, wurde aber durch rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts verpflichtet, die Kläger als
OVG hält Rücknahme wegen des rechtskräftigen Verpflichtungsurteils für unmöglich
Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Das Oberverwaltungsgericht hat den Klagen hingegen stattgegeben. Eine
Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils bei sachlicher Unrichtigkeit des Urteils ausnahmsweise möglich
Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil geändert und die erstinstanzliche Entscheidung wiederhergestellt. Die Flüchtlingsanerkennungen durften nach § 73 Abs. 2 des Asylverfahrensgesetzes zurückgenommen werden, weil sie auf Grund unrichtiger Angaben ausgesprochen worden waren; dieser Beendigungstatbestand ist auch im Flüchtlingsrecht der Europäischen Union vorgesehen. Die Rechtskraft des zur
BVerwG bestätigt Zulässigkeit der Rücknahme aufgrund der Täuschung
Eine solche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
- Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 17.02.2011
[Aktenzeichen: 2 K 2485/10.A] - Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 19.02.2012
[Aktenzeichen: 11 A 619/11.A]
- Einbürgerung bei falscher Identität nichtig
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 12.11.2013
[Aktenzeichen: 11 K 3014/12]) - Aufenthaltsbeendigung für in Deutschland aufgewachsene Ausländer bei durch Täuschung der Eltern erwirktem Aufenthaltsrecht
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.01.2009
[Aktenzeichen: BVerwG 1 C 40.07])
Jahrgang: 2014, Seite: 664 NVwZ 2014, 664
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Dokument-Nr. 17210
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