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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.07.2013
- 97 O 5/13 -
Bestellbutton im Internet muss Zahlungspflicht erkennbar machen
Verstoß gegen entsprechende Hinweispflicht begründet Unterlassungsanspruch für Mitbewerber
Führt die Betätigung eines Buttons im Internet zu einer Kostenpflicht, so muss der Button mit einer entsprechenden Formulierung versehen sein. Weist er nicht auf die Entstehung einer Zahlungspflicht hin, liegt ein Verstoß gegen § 312 g Abs. 3 BGB vor. Ein Mitbewerber kann daher auf Unterlassung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Anbieter von Busreisen vertrieb über das
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des klägerischen Mitbewerbers. Diesem habe ein Anspruch auf
Zahlungsverpflichtung war nicht erkennbar
Mit dem
Vorgeschriebene Formulierung fehlte
Zwar erkannte das Landgericht an, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.12.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2013, Seite: 780 MMR 2013, 780
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Dokument-Nr. 17386
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