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Amtsgericht München, Urteil vom 15.10.2013
- 422 C 13968/13 -
Vermieter muss bei Verschlechterung der Vermögenslage eines Mieters einer Untervermietung zustimmen
Mieter kann nicht auf Umzug in billigere Wohnung verwiesen werden
Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse eines Mieters nach Mietvertragsschluss so sehr, dass die Miete nicht mehr vollständig bezahlen werden kann, kann vom Vermieter verlangt werden, dass er für einen Teil der Wohnung die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war seit Januar 2012
Mieterin erhebt Klage auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung
Der
Mieterin hat berechtigtes Interesse an Senkung der eigenen Wohnkosten durch Untervermietung eines Zimmers
Die zuständige Richterin gab der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- BGH zum Kündigungsrecht des Vermieters bei unerlaubter Untervermietung
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.12.2013
[Aktenzeichen: VIII ZR 5/13]) - Weitervermietung der Wohnung durch Mieter berechtigt Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung
(Amtsgericht München, Urteil vom 25.04.2013
[Aktenzeichen: 423 C 29146/12])
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Dokument-Nr. 17660
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