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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.01.2014
- VIII ZR 63/13 -
BGH: Kein Kaufvertragsschluss bei vorzeitiger berechtigter Beendigung einer eBay-Auktion
Anfechtung nicht erforderlich
Wird eine eBay-Auktion vorzeitig aber berechtigt beendet, so kommt es zu keinem Kaufvertragsschluss mit dem bis dahin Höchstbietenden. Eine Anfechtung ist in einem solchen Fall nicht notwendig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 bot ein Verkäufer einen PKW-Motor über
Amtsgericht verneinte Kaufvertragsschluss, Landgericht bejahte ihn
Während das Amtsgericht Wolfsburg einen Kaufvertragsschluss verneinte, bejahte das Landgericht Braunschweig diesen. Zur Begründung führte es aus, dass der Verkäufer zwar berechtigt gewesen sei die Auktion vorzeitig zu beenden. Er hätte aber zusätzlich den
Bundesgerichtshof verneinte ebenfalls Kaufvertragsschluss und Notwendigkeit einer Anfechtung
Der Bundesgerichtshof verneinte ebenfalls, wie das Amtsgericht, das Zustandekommen eines Kaufvertrages. Seiner Ansicht nach sei eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2014
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Wolfsburg, Urteil vom 27.08.2012
[Aktenzeichen: 22 C 193/12] - Landgericht Braunschweig, Urteil vom 12.02.2013
[Aktenzeichen: 6 S 407/12 (149)]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2014, Seite: 202 MDR 2014, 202 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 165 MMR 2014, 165 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2014, Seite: 1292 NJW 2014, 1292
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Dokument-Nr. 17848
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