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Bundessozialgericht, Urteil vom 06.08.2014
- B 11 AL 5/14 R -
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg
Anspruch auf Gleichstellung trotz sicheren Arbeitsplatzes
Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder erhalten können. Diese Gleichstellung kann bedeutsame arbeitsrechtliche Wirkungen haben. Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.
Im vorliegenden Fall war die Klägerin seit 2002 als Justizfachangestellte im mittleren Dienst in Vollzeit beschäftigt. Bei ihr wurde ein Grad der
Bundesagentur für Arbeit lehnt Gleichstellungsantrag ab
Zur Begründung ihres Antrags auf
BSG: Bundesagentur für Arbeit zur Gleichstellung verpflichtet
Das Gericht hat die Revision der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2014
Quelle: Bundessozialgericht/ ra-online
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Dokument-Nr. 18974
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